FÜRTH (pm/ak) – Der 84. Fürther Grafflmarkt am Freitag, 28., und Samstag, 29. Juni, findet auf folgenden Straßen und Plätzen statt:
Gustavstraße (zwischen Kannengießerhof und Anwesen Gustavstraße 58), Waagplatz, Waagstraße (mit Ausnahme des Bereichs zwischen dem Anwesen Waagstraße 4 und Gustavstraße), Kirchenplatz, Königstraße (zwischen Markgrafengasse und Anwesen Königstraße 76), Geleitsgasse, Löwenplatz und Marktplatz („Grüner Markt“).
Wer unter www.reservix.de oder an den bekannten Vorverkaufsstellen keine Platzkarte ergattern konnte, kann sich auf den frei belegbaren Flächen in der Geleitsgasse und Löwenplatz einen Verkaufsbereich sichern. Städtische Mitarbeiter kassieren am Freitag und Samstag die Gebühr von 5,50 Euro pro beanspruchten Quadratmeter (mindestens ein Quadratmeter) pro Tag vor Ort in bar. Es gilt das Prinzip der Selbstreservierung, denn die Stadt nimmt hier keine Platzvergaben oder -zuteilungen vor. Die zur Verfügung stehenden Verkaufsflächen werden mit einem Band mit aufgedrucktem Kleeblatt und Schriftzug „Stadt Fürth“ ausgewiesen. Alle anderen Markierungen haben keine Gültigkeit und werden von den städtischen Mitarbeitern entfernt.
Der Kirchenplatz ist als Kindergrafflfläche nur für Mädchen und Jungen bis maximal 14 Jahre reserviert. Hier ist nur der ebenerdige Verkauf (zum Beispiel von einer Decke aus) von kindertypischen Artikeln gestattet. Aufgebaute Stände sind nicht erlaubt.Am Freitag, 28. Juni, sind die Gustavstraße, der Marktplatz sowie die Waagstraße und -platz bereits ab 8 Uhr gesperrt, die als Marktbereich ausgewiesenen Straßen und Plätze für den gesamten Durchgangsverkehr ab 12 Uhr. Danach dürfen nur noch Platzkarteninhaber bis 14 Uhr zum Entladen ihrer Fahrzeuge in das Grafflmarktgelände einfahren.
Anlieger können das Gebiet befahren, wenn sie im Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung sind, die das Straßenverkehrsamt, Schwabacher Straße 170, ausstellt. Die Stadt Fürth weist darauf hin, dass während der Veranstaltung alle allgemeinen Verkehrs- und Parkregeln weitergelten. Insbesondere die Bereiche rund um den Markt werden von der Polizei verstärkt überwacht.Der Verkauf auf dem Grafflmarkt ist am Freitag, 28. Juni, von 16 bis 22 Uhr und am Samstag, 29. Juni, von 8 bis 16 Uhr erlaubt. Verkaufsgüter, Standeinrichtungen, Tapeziertische oder ähnliches, die sich am 28. Juni vor 12 Uhr im Platzkartenbereich oder am 29. Juni nach 16.30 Uhr noch im gesamten Grafflmarkt-Gebiet befinden, werden gegebenenfalls durch die Stadt Fürth beseitigt und entsorgt.
Die Aufbau- (Freitag von 12 bis 14 Uhr) und Abbauzeiten (Samstag von zirka 15 bis 16 Uhr) sind zwingend einzuhalten. Insbesondere in der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) werden aus Lärmschutzgründen und zum Schutz der Anwohnerschaft keine Auf-, Ab- oder Umbauarbeiten geduldet. Die Marktteilnehmer werden um entsprechende Beachtung gebeten. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die im Vorverkauf zugeteilten Standplatzgrößen (drei mal ein Meter bzw. drei mal zwei Meter) grundsätzlich einzuhalten sind. Ansonsten muss – sofern sicherheits-relevante Belange nicht entgegenstehen – zurückgebaut oder entsprechend der Zusatzfläche nachgezahlt werden. Dies wird an beiden Markttagen vor Ort überprüft und bei Bedarf nach Maßgabe zusätzlich kassiert (5,50 Euro pro Quadratmeter, maximal bis zu der in der Grafflmarkt-Verordnung festgesetzten Höchstgrenze von zwölf Qua-dratmetern). Flächen, die aus veranstaltungs- bzw. ordnungsrechtlichen Gründen zwingend freizuhalten sind, bleiben hiervon unberührt und müssen zurückgebaut werden.
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