Immobiliendarlehen

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Symbolfoto: © Eisenhans/Fotolia.com

Kreditwiderruf: Gesetzgeber plant Änderungen

(pm/mue) - Für den so genannten „Widerrufsjoker“ bei Immobiliendarlehen zeichnet sich eine Änderung der Gesetzeslage zum Nachteil vieler Verbraucher ab. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Die Bundesregierung plant mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, das bisherige Widerrufsrecht zeitlich zu beschränken. Dies soll selbst dann gelten, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen ist. „Die Lobbyarbeit von Banken und Sparkassen war anscheinend so erfolgreich, dass...

  • Nürnberg
  • 14.10.15
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