Entsorgung alter Elektrogeräte: Ab sofort gelten neue Maßstäbe
LANDKREIS (pm/mue) - Smartphone, Milchaufschäumer oder Kühlschrank: Ausgediente Elektrogeräte gehören fachgerecht entsorgt. Seit dem 1. Dezember 2018 gelten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bundesweit neue Regeln.
Diese betreffen auch die Sammlung und Rücknahme von Elektrogeräten an Wertstoffhöfen. Dazu zählt auch Mobiliar mit eingebauter Elektronik, beispielsweise Schränke mit Beleuchtung. Die neue Mülltrennung unterscheidet ab 50 cm so genannte Klein- von Großgeräten – Kühl- und Gefriergeräte sowie Bildschirme werden weiterhin separat gesammelt. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Erlangen-Höchstadt weist darauf hin, dass die Wertstoffhöfe Elektrogeräte künftig zu diesen neuen Vorgaben sortieren müssen; aus Kapazitätsgründen kann jedoch nicht jede Sammelstelle alle Arten von Elektrogeräten annehmen. Eine Entscheidungsmatrix gibt es im neuen Abfallkalender, der bis spätestens Ende Dezember an alle Haushalte verteilt werden soll, sowie im Internet unter:
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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