Förderprogramm verlängert: StUB-Finanzierung ist gesichert

Grafik: © Stadt Erlangen

REGION / BERLIN (pm/mue) - Der Beschluss über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen macht sich auch im Großraum direkt bemerkbar: Bundestag und Bundesrat haben unter anderem die Verlängerung eines Förderprogramms beschlossen, aus dem die Stadt-Umland-Bahn (StUB) gefördert werden soll. Damit herrscht für die Finanzierung nun die erwartete Planungssicherheit.


Das komplexe Gesetzespaket enthält auch eine Änderung des Grundgesetz-Artikels 125c. Dort war das Förderprogramm, aus dem die Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach gefördert werden soll, bis Ende 2019 befristet. Stattdessen heißt es im Grundgesetz nun, „... diese Regelungen gelten bis zu ihrer Aufhebung fort“. Im Weiteren heißt es, dass das betreffende Gesetz frühestens ab 2025 geändert werden kann. Der Vorsitzende des Zweckverbands StUB, Erlangens Oberbürgermeister Florian Janik, Nürnbergs Oberbürgermeister Ulrich Maly und Herzogenaurachs Erster Bürgermeister German Hacker zeigten sich erfreut über den Berliner Beschluss und sehen den weiteren Planungen der StUB mit Zuversicht entgegen.

Bundestag und Bundesrat haben die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass der Bund 60 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten der StUB übernimmt, weitere 30 Prozent sind bereits vom Freistaat Bayern zugesagt. Die Nicht-Veränderbarkeit des Gesetzes bedeutet allerdings auch, dass weiterhin nur Abschnitte mit einem eigenen Bahnkörper gefördert werden – Abschnitte, bei denen die Schienen in den Fahrspuren des Straßenverkehrs verlegt werden müssen, fallen nicht darunter. Florian Janik betont, dass es auch in diesem Punkt dringend einer Lösung bedarf: „Überall, wo es möglich ist, werden wir auf einem eigenen Gleiskörper fahren. Wir haben aber auch Stellen, an denen baulich nur eine Führung in den Straßen möglich sein wird oder hohe Kosten für die Beseitigung von Engstellen auftreten. Die politische Logik der Förderbedingungen macht hier keinen Sinn, denn der Bahnkörper in der Straße ist meist viel kostengünstiger realisierbar, als die Engstellenbeseitigung.“ Janik fordert von Bund und Land, diesen Widerspruch aufzulösen und zählt dabei insbesondere auf die Unterstützung von Bayerns Verkehrsminister Joachim Herrmann.

Wirtschaftliches Kalkül mit ausschlaggebend

Wo genau die StUB in den Fahrspuren der Autos fahren soll, hängt nun vom weiteren Vorgehen ab; der Zweckverband hat die bisherigen Planungen analysiert und identifiziert einen Bereich zwischen 9 und 21 Prozent der Gleislänge als möglichen „straßenbündigen Bahnkörper“, wie diese Abschnitte im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bezeichnet werden. Abhängig ist alles zum einen von der weiteren Variantenplanung, zum anderen aber eben auch vom wirtschaftlichen Kalkül unter den Rahmenbedingungen der Förderung. Janik: „Eine Förderung des straßenbündigen Bahnkörpers könnte die StUB für alle Beteiligten etwas billiger machen.“

Zum größten Teil wird die StUB jedoch unabhängig vom Straßenverkehr fahren. Entlang der B4, in allen Varianten der Regnitzgrundquerung und im Korridor zwischen Büchenbach und Herzogenaurach ist das aus Sicht des Zweckverbands unstrittig.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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