Großer Nager mit kräftigem Biss

Foto: dapd

Ehrenamtliche Biberberater geben wichtige Tipps

ERLANGEN-HÖCHSTADT - Angenagte oder gefällte Bäume und Büsche: Die Szenen, die sich den drei Biberberatern des Landkreises – Erwin Höps, Heinrich Dietsch und Lorenz Möhring – bieten, ähneln manchmal einem Kahlschlag, der eine gehölzfreie Fläche hinterlässt.

Vor allem im Winter sind die Biber im Landkreis Erlangen-Höchstadt sehr aktiv. „Dabei verschont der Biber auch Obstbäume nicht, was vor allem bei älteren Bäumen für den Besitzer sehr ärgerlich ist“, sagt Johannes Marabini, der im Höchstadter Umweltamt für Arten- und Biotopschutz zuständig ist. Gemeinsam mit Landrat Eberhard Irlinger rät er dazu, bei erkennbaren Fraßschäden entsprechend des Bayerischen Bibermanagements einen der drei ehrenamtlichen Biberberater des Landkreises oder die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt anzurufen. Biberberater Erwin Höps ist in solchen Fällen unter Telefon 0173/8378885, Heinrich Dietsch unter 0175/3431392 und Lorenz Möhring unter 0175/5720521 erreichbar. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt hat die Telefonnummer 09193/20588 oder 20598.

„In vielen Fällen helfen schon einfache Schutzvorrichtungen, wie Drahtmanschetten an Bäumen, um weitere Schäden zu verhindern. Vom Biber verursachte Schäden, wie Fraßschäden, Maschinenschäden in der Landwirtschaft sowie forst- und teichwirtschaftliche Schäden können unter bestimmten Voraussetzungen durch freiwillige finanzielle Leistungen des Staates anteilig ausgeglichen werden“, sagt Marabini. Wer einen solchen Schaden entdecke, müsse ihn binnen einer Woche bei einem Biberberater oder bei der Unteren Naturschutzbehörde melden um einen anteiligen finanziellen Ausgleich beantragen zu können. „Das Landratsamt und ich haben Verständnis für die Sorgen der Teich- und Forstwirte. Wir tun alles, um rechtzeitig einzugreifen“, betont Landrat Eberhard Irlinger. „Da der Biber nach dem Bundesnaturschutzgesetz einem strengen Schutz unterliegt, können die Tiere nur in besonderen Ausnahmefällen nach Genehmigung durch das Landratsamt gefangen oder getötet werden“, so Marabini. Dies käme aber nur dann in Frage, wenn erhebliche, wirtschaftliche Schäden zu erwarten seien, oder dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, beispielsweise im Bereich von Kläranlagen, notwendig sei und anderweitige Lösungen nicht durchführbar sind.

Trotz allen Ärgers kann Johannes Marabini dem Biber aber auch positive Seiten abgewinnen: „Die Lieblingsspeise der Biber, Weichhölzer wie Pappeln oder Weiden, treiben nach den Fraßschäden durch den Biber verstärkt aus. Das ist ähnlich wie nach einem Rückschnitt. Offene Stellen am Boden bilden dann das Samenbett für neue, standortheimische Gehölzarten“.

Autor:

Archiv MarktSpiegel aus Nürnberg

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