Lebenshilfe: Verschlechterungen durch neues Teilhabegesetz?

Bewohner der Lebenshilfe und ihre Betreuer sind sich einig: Menschen mit Behinderung dürfen keine Nachteile durch Einsparungen erleiden. Foto: Lebenshilfe
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ERLANGEN / BERLIN (pm/mue) - In den nächsten Wochen wird im Bundestag und Bundesrat über das neue Bundesteilhabegesetz verhandelt, worin die Eingliederungshilfe neu geregelt wird.


Menschen mit geistiger Behinderung stellen die Mehrheit der knapp 860.000 Empfänger; die Eingliederungshilfe selbst dient der Finanzierung vieler Einrichtungen, zum Beispiel von Wohnstätten. Die Lebenshilfe Erlangen, so heißt es in einer Pressemitteilung, schließt sich dem bundesweiten Lebenshilfe-Protest gegen den jetzigen Gesetzentwurf unter dem Motto „Teilhabe statt Ausgrenzung“ an. Denn: „Bleiben die Gesetze so wie sie sind, hat das schwerwiegende Auswirkungen für unsere Betreuten“, so Stefan Müller, Geschäftsführer der Lebenshilfe Erlangen. Einige Menschen mit geistiger Behinderung müssten demnach befürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen, und manche wären gezwungen, von der Wohnstätte in eine Pflegeeinrichtung zu ziehen. Wohnstätten könnten dann nicht mehr ausreichend finanziert werden. Stefan Müller ist bereits mit den örtlichen Abgeordneten im Gespräch, um die Argumente der Lebenshilfe zu vermitteln und um Unterstützung für Nachbesserungen zu bitten.

Im Rahmen der Kampagne „Teilhabe statt Ausgrenzung“ hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe eine Petition auf den Weg gebracht, die bereits von mehr als 60.000 Menschen unterzeichnet wurde. Nähere Informationen im Internet:

www.teilhabestattausgrenzung.de

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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