Stallpflicht für Geflügel aufgehoben
LANDKREIS / ERLANGEN (pm/mue) - Die seit November vergangenen Jahres verfügte allgemeine Stallpflicht sowie das Verbot von Märkten und Ausstellungen für Geflügel sind ab sofort aufgehoben, die Schutzmaßnahmen werden gelockert.
Wie das Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz der Stadt Erlangen mitteilt, sind rückläufige Fälle von Wildvogel-Geflügelpest der Grund dafür; die Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass die Geflügelhalter vorerst noch bis zum 20. Mai verpflichtet sind, erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Diese umfassen zum Beispiel Zutrittsbeschränkungen zu Geflügelhaltungen, die Trennung von Straßen- und Stallkleidung, Schuh- und Händedesinfektion vor Betreten eines Stalles, wildvogelgeschützte Aufbewahrung von Einstreu und Futter, Reinigung und Desinfektion der Gerätschaften und Fahrzeuge nach jeder Ein- und Ausstallung, Schadnagerbekämpfung sowie Aufzeichnungen über die je Werktag verendeten Tiere und werktäglich gelegten Eier.
Wie die Pressestelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt informiert, ist die Stallpflicht in Bayern generell nur noch örtlich begrenzt – bei nachgewiesenen Geflügelpestfällen – zu beachten. Somit besteht auch im Landkreis Erlangen-Höchstadt keine Stallpflicht für Geflügel mehr, Märkte und Ausstellungen sind ebenfalls wieder möglich.
Weitere Informationen unter Telefon 09193/ 20506 (Veterinäramt im Landratsamt Erlangen-Höchstadt); die aktuell geltenden Hygienemaßnahmen werden zudem im Merkblatt „Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest in Kleinhaltungen“ erläutert und sind im Internet zu finden:
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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