Wohngeldreformgesetz begünstigt Haushalte

Symbolfoto: © dessauer/Fotolia.com
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ERLANGEN (pm/mue) - Bedeutende Änderungen und Verbesserungen bringt das neue Wohngeldreformgesetz (WoGRefG) mit sich, das zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt. Darüber informierte jetzt das Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen der Stadt Erlangen.


Neben einer Erhöhung der Höchstbeträge für Miete, werden auch die Wohngeldtabellenwerte um zirka 39 Prozent angehoben. Erlangen rückte außerdem von Mietenstufe III in IV, was für Alleinstehende ab dem neuen Jahr eine maximale Miethöhe von 434 Euro (bisher 330 Euro) zur Folge hat – in einem Vier-Personen-Haushalt kann eine maximale Miethöhe von 730 Euro (bisher 556 Euro) berücksichtigt werden. Besonders begünstigt werden auch Alleinerziehende mit einem oder zwei Kindern unter 18 Jahren, da sich der jährliche Freibetrag bei der Einkommensermittlung von 600 Euro je Kind auf 660 Euro erhöht. Der bisherige pauschale Abzug von 6 Prozent bei allen sonstigen Einnahmen der Haushaltsmitglieder entfällt mit Eintritt des neuen Gesetzes, was sich nachteilig auswirken kann. Ebenso kann bei Kindern mit eigenem Einkommen nur dann ein Freibetrag von jährlich 1.200 Euro zum Abzug gebracht werden, wenn es sich um Erwerbseinkommen handelt.

Bereits über den 31. Dezember 2015 hinaus bewilligte Anträge werden unter Berücksichtigung der neuen Höchstmieten, der neuen Wohngeldformel und ohne pauschalen Abzug von 6 Prozent bei sonstigem Einkommen überprüft und neu berechnet; betroffene Haushalte erhalten für die Zeit ab 1. Januar 2016 automatisch einen neuen Wohngeldbescheid.

Für zusätzliche Informationen steht die Wohngeldstelle im 4. OG des Rathauses unter Telefon 09131 / 862961 und 862799 zur Verfügung.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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