Besitzer sind klar in der Pflicht
Bäume müssen gesichert werden
LANDKREIS (pm/mue) - Aus aktuellem Anlass erinnert der Kreisbauhof des Landkreises Erlangen-Höchstadt Grundstücks- und Waldbesitzerbesitzer an ihre Verkehrssicherungspflicht für Bäume entlang von Straßen und Geh- bzw. Radwegen.
Grundstückseigentümer und Waldbesitzer sind demnach verpflichtet, abgestorbene Bäume sowie Totholz in Bäumen im Grenz- oder im so genannten Fallbereich entlang öffentlicher Straßen und Wege, die Fußgänger, Radfahrer und den fließenden Verkehr gefährden oder beeinträchtigen können, zu beseitigen. Sie haften auch bei Schadensersatzansprüchen.
Die Streckenkontrolle des Kreisbauhofes kennzeichnet auf ihren Kontrollfahrten auffällige, abgestorbene Bäume am Fahrbahnrand. Der Kreisbauhof bittet Grundstückseigentümer und Waldbesitzer von markierten Bäumen, ihn oder Thomas Schierhorn vom Sachgebiet Gartenbau des Landratsamtes anzurufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Der Bauhof ist unter der Nummer 09135 / 73701938 zu erreichen, Thomas Schierhorn unter 09193 / 501971922. Der Kreisbauhof weist darauf hin, dass die Markierungen den Grundstückseigentümer nicht von seiner Kontroll- und Verkehrssicherungspflicht entbinden.
Hilfe vom Kreisbauhof
Für eventuelle Arbeiten im Straßenraum oder im Straßenrandbereich ist eine verkehrsrechtliche Anordnung oder eine Verkehrssicherung erforderlich. Hierbei hilft der Kreisbauhof während seiner Dienstzeiten. In besonderen Fällen, etwa bei unmittelbarer Gefahr, sind die Mitarbeiter des Kreisbauhofes angewiesen, Bäume sofort entsprechend zurückzuschneiden oder zu fällen. Weitere Auskünfte erteilt der Kreisbauhof in Heßdorf unter Telefon 09135 / 73701938.
Autor:Uwe Müller aus Nürnberg |
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