Wohnraumanpassung: Seniorenbeauftragte gibt Tipps zu Fördertöpfen

Anna Maria Preller, Seniorenbeauftragte des Landkreises Erlangen-Höchstadt, gibt Tipps zu Fördertöpfen und vermittelt Ansprechpartner für Wohnberatungen. Foto: Landratsamt
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LANDKREIS (pm/mue) - Die Wohnung fit fürs Alter machen oder barrierefrei aufgrund einer Behinderung? Die Nachfrage im Landkreis Erlangen-Höchstadt nach Förderung für die Anpassung von Wohnraum ist hoch. Anna Maria Preller, Seniorenbeauftragte des Landkreises, verrät Wissenswertes über Fördertöpfe und Umbau.

Für welche Maßnahme bekomme ich eine Förderung?
Anna Maria Preller:
Baumaßnahmen, die notwendig sind, um Wohnraum an Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anzupassen. Das Landratsamt fördert Maßnahmen für bestehende Eigentumswohnungen oder -häuser sowie für Mietwohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern. Bei Mehrfamilienhäusern oder Hochhäusern ist die Regierung von Mittelfranken zuständig.

Was zählt zu den Baumaßnahmen?
Anna Maria Preller:
Dazu zählt beispielsweise, wenn jemand behindertengerechte sanitäre Anlagen, einen Aufzug, einen Treppenlift oder eine Rampe für Rollstuhlfahrer einbauen lassen möchte. Wichtig ist: Die Maßnahme muss es demjenigen, der eine Förderung erhält, erleichtern, die Wohnung zu nutzen.

Wo kann ich eine solche Förderung bekommen?
Anna Maria Preller:
Einmal gibt es das leistungsfreies Baudarlehen beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt. Das Amt prüft die Einkommensgrenze und gewährt gegebenenfalls einen Zuschuss von höchstens 10.000 Euro je Wohnung. Eine Förderung kann jeder erhalten, der eine Behinderung von mindestens 50 Prozent hat oder eine Dringlichkeitsbestätigung vom Arzt aufweisen kann.
Dann gibt es noch die Förderung „Altersgerecht Umbauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei handelt es sich um einen Kredit für Baumaßnahmen, die Barrieren reduzieren und die Sicherheit erhöhen. Die Förderung ist unabhängig vom Alter des Bauherrn. Damit können Interessierte, die die Voraussetzungen erfüllen, bis zu 50.000 Euro Kredit je Wohneinheit oder bis zu 2.500 Euro Zuschuss je Wohneinheit bekommen. Wer diese Förderung erhalten möchte, muss die Einkommensgrenzen einhalten und den Antrag schon vor dem Beginn des Vorhabens stellen. Zudem muss ein Fachunternehmen die Bauarbeiten ausführen und ein Architekt oder ein Handwerksunternehmen bestätigen, dass die Maßnahme durchgeführt wurde.

Gibt es auch eine Förderung für Pflegebedürftige?
Anna Maria Preller:
Es gibt auch einen Zuschuss der Pflegekasse. Ab Pflegestufe 1 ist ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro möglich, wenn man einen Antrag bei der Pflegekasse einreicht. Ein solcher Antrag ist bei der Pflegekasse in Lauf unter der Telefonnummer 09123 / 9440 erhältlich.

Wo bekomme ich weitere Informationen?
Anna Maria Preller:
Weitere Informationen gibt es auch auf der Internetseite der KfW unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Altersgerecht-umbauen-(159)/index-2.html
Wer eine ausführliche Beratung zu altersgerechtem oder barrierefreiem Wohnen wünscht, kann einen kostenlosen Termin mit einem der ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberater des Landkreises vereinbaren. Bei Interesse stelle ich gern den Kontakt her.

www.erlangen-hoechstadt.de

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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