Nahrungsergänzungsmittel werben damit die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Oftmals enthalten sie jedoch überhöhte Mengen an Vitaminen, Mineralstoffen oder pflanzlichen Extrakten, sodass viel mehr von diesen Substanzen aufgenommen wird, als es über die normale Ernährung möglich wäre.
Da Nahrungsergänzungsmittel in Form von Tabletten oder Kapseln angeboten werden, ähneln sie in ihrer Aufmachung und Vermarktung stark Arzneimitteln. Im Gegensatz zu den streng regulierten Arzneimitteln unterliegen Nahrungsergänzungsmittel jedoch dem allgemeinem Lebensmittelrecht. Sie sind generell frei verkäuflich und bedürfen keiner Zulassung. Für die Sicherheit und Qualität von Nahrungsergänzungsmitteln sind die Hersteller und Vertreiber verantwortlich. Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung und der toxikologischen Risikobewertung stehen Nahrungsergänzungsmittel daher oft im Fokus.
Der Vortrag gibt einen Überblick über Nahrungsergänzungsmittel und die Herausforderungen im Umgang mit diesen Präparaten im Rahmen der toxikologischen Risikobewertung am LGL.
Die Referentin PD Dr. Elisabeth Eckert ist studierte Lebensmittelchemikerin. Sie promovierte und habilitierte im Bereich der Experimentellen arbeitsmedizinischen Toxikologie an der FAU Erlangen-Nürnberg. Seit 2020 ist sie als Toxikologin am LGL im Bereich der Risikobewertung tätig.
Der Vortrag ist kostenfrei und kann ohne Voranmeldung in Präsenz oder digital besucht werden.
Autor:LGL Campus aus Bayern |