Am 19. September 2015 findet eine Versteigerung von Fundgegenständen, einschließlich Handys und Fundfahrrädern, durch die Stadt Ansbach statt. Die Versteigerung der allgemeinen Fundsachen beginnt um 9.00 Uhr im Foyer des Tagungszentrums Onoldia (Nürnberger Straße 30), im Anschluss daran werden die Fundfahrräder versteigert.
Alle Personen, die in der Zeit vom 9. August 2014 bis 13. Februar 2015 beim Bürgeramt Fundgegenstände, sowie Fundfahrräder abgegeben haben, werden hiermit aufgefordert, diese bis spätestens 17. September 2015 wieder abzuholen, soweit der Fund nicht bereits vom Verlierer beansprucht wurde. Werden diese Gegenstände innerhalb der gesetzten Frist nicht abgeholt, muss angenommen werden, dass der Finder auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an den gefundenen Sachen verzichtet. Die Fundgegenstände gehen dann in das Eigentum der Stadt Ansbach über und werden öffentlich versteigert (§§ 976, 979, 980 BGB).
Quelle: Stadt Ansbach
Autor:MarktSpiegel Online aus Nürnberg |