Stallpflicht für Geflügel
Geflügelpest im Landkreis Forchheim

Hahn und Hennen müssen vorerst im Stall bleiben. | Foto: svklimkin (pixabay)
  • Hahn und Hennen müssen vorerst im Stall bleiben.
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FORCHHEIM (lra/rr) – In einem kleinen Geflügelbetrieb im Landkreis Bayreuth wurde ein Ausbruch von Geflügelpest (HPAI), auch Vogelgrippe genannt, festgestellt. Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- und Haustierbestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk mit Radius 3 km und ein Beobachtungsgebiet mit Radius 10 km eingerichtet. Teile dieser Restriktionszonen reichen auch in den Landkreis Forchheim.

Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote.
Vom Sperrbezirk sind die Orte Sachsendorf, Sachsendorf-Straßhüll und Hühnerloh des Marktes Gößweinstein betroffen.

Das Beobachtungsgebiet umfasst die Orte Altenthal, Behringersmühle, Bösenbirkig, Etzdorf, Geiselhöhe, Allersdorf, Hungenberg, Liebenau, Moritz, Moschendorf, Stadelhofen, Ühleinshof, Morschreuth, Wichsenstein, Heidekreuz, Hartenreuth, Leutzdorf, Wölm, Sachsenmühle, Leimersberg, Türkelstein, Schweigelberg, Stempfermühle, Kleingesee, Gößweinstein, Unterailsfeld, Kohlstein, Prügeldorf, Egloffstein, Bieberbach, Rothenhof, Ebermannstadt, Burggaillenreuth, Windischgaillenreuth, Bärnfels, Geschwand, Galgenberg, Hundsdorf, Linden, Herzogwind, Obertrubach, Neudorf, Engelhardsberg, Schottersmühle.

Wegen dieses Ausbruchs und auch vermehrter Funde von erkrankten Wildvögeln in Bayern, hat das Landratsamt Forchheim für das gesamte Landkreisgebiet eine Stallpflicht für Geflügel, sowie erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet.

Zum Geflügel zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.
Das Landratsamt Forchheim weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen, auch Hobbyhaltungen, beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden müssen.

Die Biosicherheitsmaßnahmen sollen vor allem sicherstellen, dass keine Erreger von außen in den Stall eingetragen werden. Das Betreten des Stalls darf daher nur mit sauberer betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalkleidung erfolgen. Insbesondere müssen die Schuhe direkt vor Betreten des Stalls gewechselt oder desinfiziert werden.

Alle Regelungen wie die angeordneten Schutzmaßnahmen und eine Karte der Restriktionsgebiete sind in der Allgemeinverfügung des Landkreises Forchheim vom 29. Januar auf der Homepage des Landratsamtes nachzulesen: https://www.lra-fo.de/

Autor:

Roland Rosenbauer aus Forchheim

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