Termine nötig – außer für die Zulassungsstelle ++ Wichtige Telefonnummern
Landratsamt Bamberg kehrt schrittweise zu ursprünglichen
Öffnungszeiten zurück
BAMBERG (pm/nf) - Das Landratsamt Bamberg kehrt ab kommenden Montag schrittweise zu den vor der Corona-Pandemie gültigen Öffnungszeiten zurück. Mit zwei Besonderheiten: Für alle Bereiche der Behörde - außer für die Zulassungsstelle - sind Terminvereinbarungen notwendig. Dies deshalb, um Besucher und Beschäftigte zu schützen und Wartezeiten zu vermeiden. Zum Gesundheitsschutz ist es außerdem notwendig, Schutzmasken zu tragen und die bekannten Abstandsregeln zu beachten.
Das Landratsamt bittet außerdem darum, sich zunächst nur mit dringenden Angelegenheiten an die Behörde zu wenden und den Kontakt auch weiterhin vorrangig per Telefon, Post oder E-Mail zu suchen. In vielen Fällen wird es möglich sein, die Angelegenheit auch ohne Vorsprache zu erledigen. Sofern Vorsprachen nötig werden, werden Termine vereinbart. Nur nach Terminvereinbarung ist eine Vorsprache von Einzelpersonen möglich.
Sonderregelung Kfz-Zulassungsstelle:
Von dieser Regelung ausgenommen ist der Besuch der Kfz-Zulassungsstelle. Ab Montag, den 27. April entfallen die Terminvergaben per Telefon und E-Mail. Das Landratsamt bittet diesbezüglich von Anfragen abzusehen. Ein Besuch ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Auch hier gilt aber die Bedingung sich auf dringend benötigte Zulassungen zu beschränken. Für Montag und Dienstag wurden noch vor der Entscheidung über die generelle Öffnung Termine vereinbart. Diese bleiben gültig und binden bereits Kapazitäten. Insofern sind die Kapazitäten für Zulassungen ohne Voranmeldung begrenzt. Deshalb rät das Landratsamt, die Zulassungsstelle wenn möglich erst ab Mittwoch zu besuchen. Die Behörde rechnet für die komplette kommende Woche mit längeren Wartezeiten. Deshalb werden zur Steuerung des Besucherverkehrs im Hofraum des Landratsamtes entsprechende Vorkehrungen getroffen (z.B. getrennte „Anstellschlangen“ für Terminkunden/Händler und übrige Kunden der Zulassungsstelle).
Nach wie vor gilt: Im Landratsamt können nur Zulassungen für Bürger aus dem Landkreis Bamberg vorgenommen werden. Die Bürger und Bürgerinnen werden nur am jeweiligen Schalter bedient, ein Aufenthalt im Wartebereich ist derzeit nicht möglich, ausgenommen hiervon sind beispielsweise Menschen mit Behinderungen, Schwangere.
Diese weiteren Hinweise gelten: Kinder unter sieben Jahren sollen das Landratsamt zum allgemeinen Schutz grundsätzlich nicht betreten. Im Landratsamt Bamberg besteht beim Betreten Maskenpflicht. Bürger und Bürgerinnen müssen daher eine entsprechende eigene Mund-/Nasenbedeckung (Alltagsmaske, Schal, etc.) tragen.
Unter diesen Telefonnummern können Termine vereinbart werden:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung: Tel.: 0951/85-318
Ausländerwesen: Tel.: 0951/85-389
Führerscheinwesen: Tel.: 0951/85-334
Veterinärwesen: Tel.: 0951/85-751
Lebensmittelüberwachung Tel.: 0951/85-751
Sozialhilfe Tel.: 0951/85-134
Asyl Tel.: 0951/85-578
Jugendamt/
Unterhaltsvorschüsse Tel.: 0951/85-599
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