Vortrag über die Auswirkungen von möglichen Gesetzesänderungen
Organspende –Widerspruchslösung pro und contra
FORCHHEIM (fs/rr) – Am Montag, 25. November, um 19.00 Uhr spricht Prof. Dr. Jürgen Gschossmann im Konferenzsaal des Klinikums (U 101), Krankenhausstr. 10 über die Organspende und die Auswirkungen von möglichen Gesetzesänderungen.
Derzeit wird über eine Änderung der gesetzlichen Regelung zur Organ- und Gewebespende diskutiert. Zwei Gesetzentwürfe wurden vorgelegt. Der erste Entwurf umfasst die Einführung der sogenannten doppelten Widerspruchslösung, der zweite Entwurf die Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. Bislang wird die Organ- und Gewebespende in Deutschland über die Entscheidungslösung geregelt.
Durch eine Gesetzesänderung soll die Zahl der Organspenden erhöht und so mehr Menschenleben gerettet werden. Der Transplantationsbeauftragte am Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz, Chefarzt Prof. Dr. Jürgen Gschossmann, begrüßt die Initiative zur doppelten Widerspruchslösung: „Es gibt einen so großen Mangel an Spenderorganen, die wir auf diese Weise Patienten zuführen könnten, die ohne eine rechtzeitige Organspende sterben. Es ist traurige Realität, dass jedes Jahr in Deutschland Tausende von Patienten wegen Organmangel sterben.“ Eine doppelte Widerspruchslösung fordere jeden auf, sich – unabhängig von der letztendlichen persönlichen Entscheidung – Gedanken zu diesem wichtigen Thema zu machen und sich auch zu fragen, ob man nicht selbst eine Organspende in Anspruch nehmen wolle, wenn das eigene Leben davon abhänge, so der Ärztliche Direktor des Klinikums. Der Eintritt zu dem Vortrag ist frei.
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