Landrat Dr. Hermann Ulm mit Behelfsmaske.

FORCHHEIM (lra/rr) – Wie beim Einzelhandel und beim ÖPNV gilt die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase auch auf den Wertstoffhöfen und am Entsorgungszentrum Deponie Gosberg.
Die Maskenpflicht gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Anlieferer sowie für Beifahrer. Begleitpersonen sollten nur bei schweren Entsorgungsgütern mitgebracht werden. Kinder dürfen nicht auf das Gelände des Entsorgungszentrums und der Wertstoffhöfe. Die allgemeine Hygieneregeln (Husten- und Nies-Etikette, Mindestabstand 1,5 Meter) sind dringend einzuhalten.

Das Entsorgungszentrum Deponie Gosberg hat zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet, außer samstags. | Foto: LRA Forchheim
  • FORCHHEIM (lra/rr) – Wie beim Einzelhandel und beim ÖPNV gilt die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase auch auf den Wertstoffhöfen und am Entsorgungszentrum Deponie Gosberg.
    Die Maskenpflicht gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Anlieferer sowie für Beifahrer. Begleitpersonen sollten nur bei schweren Entsorgungsgütern mitgebracht werden. Kinder dürfen nicht auf das Gelände des Entsorgungszentrums und der Wertstoffhöfe. Die allgemeine Hygieneregeln (Husten- und Nies-Etikette, Mindestabstand 1,5 Meter) sind dringend einzuhalten.

    Das Entsorgungszentrum Deponie Gosberg hat zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet, außer samstags.
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Roland Rosenbauer aus Forchheim

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