Ruhe an den „Stillen Tagen“
Kein Tanz oder laute Unterhaltung an den Feiertagen im November - Nichtbeachtung kann teuer werden.
FORCHHEIM (rr) - Das Jahr neigt sich langsam dem Ende entgegen und die so genannten Stillen Tage stehen bevor. Vor diesem Hintergrund weisen die Landratsämter in der Region darauf hin, dass Allerheiligen am Donnerstag, 1. November, der Volkstrauertag am Sonntag, 18. November sowie der Buß- und Bettag am Mittwoch, 21. November und der Totensonntag am 25. November so genannte „Stille Tage“ im Sinne des Bayerischen Feiertagsgesetzes sind.
Demnach sind an diesen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt bleibt. Nach dem Feiertagsgesetz müssen alle in einem anderen Sinn für den jeweiligen Vorabend geplanten öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen erst um spätestens 2.00 Uhr enden.
An den Stillen Tagen ist zudem der Betrieb von Spielhallen nicht zulässig, da es sich hierbei um Unterhaltungsveranstaltungen handelt, die dem ernsten Charakter dieser Tage zweifellos widersprechen.
Gleiches gilt für den Heiligen Abend, an diesem Tag allerdings nur in der Zeit von 14.00 bis 24.00 Uhr. Wer diese Regelungen nicht beachtet, kann mit Bußgeld belegt werden.
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