Corona: 68-jährige Frau aus Happburg verstorben
Krankschreibungen nach telefonischem Kontakt doch wieder möglich
NÜRNBERGER LAND (lra) – Das Nürnberger Land beklagt eine weitere Person, die an den Folgen einer Corona-Infektion verstorben ist. Es handelt sich um eine 68 Jahre alte Frau aus Happurg. Insgesamt sind inzwischen 26 Covid-19-Patienten im Landkreis verstorben.
Im Nürnberger Land sind gegenwärtig 556 Personen – eine mehr als am gestrigen Sonntag – positiv auf das Corona-Virus getestet worden. 60 Personen sind in Kliniken stationär aufgenommen. Zwei intensivpflichtige Patienten werden in den Krankenhäusern im Nürnberger Land versorgt. Geschätzt sind 350 Personen inzwischen wieder gesund.
Stellungnahme des Versorgungsarztes, Dr. Martin Seitz: Krankschreibungen nach telefonischem Kontakt wieder möglich
Der Versorgungsarzt im Nürnberger Land, Dr. Martin Seitz, begrüßt die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (GBA), dass Krankschreibungen wegen Erkältungen nun doch weiterhin per Telefon möglich sind.
Damit hat der GBA seine Entscheidung von vergangener Woche revidiert. „Wir Versorgungsärzte begrüßen es ausdrücklich, dass die Regelung wieder gilt, dass Patienten mit Verdachtssymptomen für COVID-19-Infekte auch im telemedizinischen Verfahren krankgeschrieben werden dürfen. Damit vermeidet man Gefahrenquellen, sowohl für die Beschäftigten in den Arztpraxen, als auch für die Öffentlichkeit. Somit kann die entsprechende Person nach telefonischem Kontakt krankgeschrieben und aufgefordert werden, das Haus für die Dauer der Krankmeldung nicht zu verlassen. Das schützt Ärzte, Praxispersonal und die Öffentlichkeit gleichermaßen. Für das Erkennen von Erkältungssymptomen ist in leichten Fällen keine körperliche Untersuchung nötig. Hier reicht die Befragung des Patienten, sogenannte Anamnese, völlig aus. Dies ist auch telefonisch möglich. Bei schwereren Symptomen mussten wir bisher schon eine weitere Abklärung durchführen, entweder im Rahmen eines Hausbesuches oder unter besonderen Vorschichtmaßnahmen in der Praxis. Die Berufsordnung der Ärzte lässt ausdrücklich die Behandlung als Fernbehandlung mittels Telefonkontakt zu“, unterstreicht Dr. Seitz.
Im Detail (Fälle ab fünf Personen in der jeweiligen Kommune): Altdorf: 31, Burgthann 25, Feucht 30, Happurg 13, Hartenstein 8, Hersbruck 26, Kirchensittenbach 6, Lauf 95, Leinburg 27, Neuhaus 6, Neunkirchen 21, Ottensoos 16, Pommelsbrunn 10, Reichenschwand 5, Röthenbach 130, Rückersdorf 9, Schnaittach 18, Schwaig 38, Schwarzenbruck 14, Vorra 5 und Winkelhaid 13.
Wertstoffhöfe im Nürnberger Land
Die Wertstoffhöfe A im Landkreis Nürnberger Land in Altdorf und Neunkirchen am Sand sind ab Mittwoch, 22. April, nach Terminvereinbarung wieder für private Anlieferungen geöffnet. Damit beendet der Landkreis
Nürnberger Land den Notbetrieb und beginnt, seine Wertstoffhöfe A Zug um Zug wieder für Bürgerinnen und Bürger zu öffnen. Um einerseits weiterhin eine streng disziplinierte Abwicklung
gewährleisten zu können, andererseits längere Staus und Wartezeiten zu vermeiden, müssen in einem ersten Schritt alle Anlieferungen von Privatleuten mindestens einen Tag zuvor angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich bei den Mitarbeitern des Sachgebiets Abfallwirtschaft telefonisch oder per E-Mail unter abfall@nuernberger-land.de (Link: abfall@nuernberger-land.de
In dieser ersten Stufe der Wiederöffnung dürfen, wie bislang, maximal zehn Bürgerinnen oder Bürger das Betriebsgelände betreten und nur eine begrenzte Anzahl an PKWs pro Stunde abgefertigt werden. Das Landratsamt bittet diese Regelungen im Sinne einer reibungsarmen Abwicklung einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals bereitwillig Folge zu leisten. Trotz aller Bemühung müssen die Bürgerinnen und Bürger auf der Zufahrtsstraße oder am Eingang mit Wartezeiten rechnen. Private Anlieferungen, die nicht angemeldet wurden, werden strikt abgewiesen.
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