Corona-Regeln werden umgesetzt
„3G“ sowie FFP2-Maskenpflicht in städtischen Gebäuden

Das Erlanger Rathaus.
Foto: © Uwe Müller
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ERLANGEN (pm/mue) - Beim Besuch der Stadtverwaltung – im Rathaus und allen städtischen Dienstgebäuden – gilt ab Montag, 20. Dezember, die „3G“-Regel (geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet) sowie eine FFP2-Maskenpflicht, sofern keine strengeren gesetzlichen Regelungen greifen. Dies hat das städtische Presseamt mitgeteilt.

Demnach muss wie bisher vor dem Besuch der Stadtverwaltung ein Termin vereinbart werden; lediglich für den Bürgerservice im Rathaus-Erdgeschoss und die Willkommenstheke der Ausländerstelle im 2. OG ist das nicht erforderlich. Die Erreichbarkeiten und Kontakte der städtischen Dienststellen sind im Internet unter www.erlangen.de/rathaus abrufbar. Wie nochmals betont wurde, gelten Besucherinnen und Besucher als getestet, die ein negatives Ergebnis eines maximal 24 Stunden alten Schnelltests oder eines maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests vorlegen können. Achtung: Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich! Kinder bis zum 6. Geburtstag (beziehungsweise bis zur Einschulung) sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Von der FFP2-Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Geburtstag befreit, bis zum 16. Lebensjahr reicht eine medizinische Maske aus. Im absoluten Notfall, so wurde betont, werde Bürgerinnen und Bürgern, die dann gerade keinen „3G“-Nachweis vorlegen können (beispielsweise außerhalb der Öffnungszeiten der Testeinrichtungen), natürlich geholfen.

Die strengere „2G plus“-Regelung (geimpft, genesen und zusätzlich getestet) gilt weiterhin im Theater, den Museen, Ausstellungen und Freizeiteinrichtungen. In der Stadtbibliothek, dem Stadtarchiv, der Volkshochschule, der Musikschule sowie bei außerschulischen Bildungsangeboten gilt wie zuvor die „2G“-Regel (geimpft oder genesen).

Weitere Informationen:  www.erlangen.de/coronavirus

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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