Aufwuchs- und Vogelbrutzeit: Erhöhte Vorsicht in der Natur!
ERLANGEN / LANDKREIS (pm/mue) - Mit den steigenden Frühlingstemperaturen beginnt die Aufwuchs- und Vogelbrutzeit – das eigene Verhalten in der Natur sollte man daher respektvoll anpassen.
Viele Landwirte klagen zu dieser Jahreszeit darüber, dass erholungsuchende Bürger immer wieder achtlos landwirtschaftlich genutzte Flächen betreten (oftmals dabei auch ihre Hunde laufen lassen), ohne sich der Schäden bewusst zu sein, die dadurch an Jungpflanzen entstehen können. Freilaufende Hunde bedeuten zudem eine besondere Gefahr für bodenbrütende Vogelarten und Tiere, die auf die Futtersuche in Wiesen und Äckern angewiesen sind.
Schilder informieren Spaziergänger
Das Amt für Umweltschutz und Energiefragen weist darauf hin, dass landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden dürfen (Art. 30 des Bayerischen Naturschutzgesetzes). Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland ist die Zeit des Aufwuchses maßgebend. An besonders markanten Stellen weisen entsprechende Schilder die Spaziergänger auf die Rechtslage hin. Das städtische Umweltamt bittet zudem alle Reiterinnen und Reiter, auf die Kennzeichnungspflicht bei Ausritten in den Erlanger Landschaftsschutzgebieten zu achten. Entsprechende Plaketten sind zum Preis von 10 Euro/Paar im Amt für Umweltschutz und Energiefragen (Schuhstr. 40, Zimmer 422) erhältlich. Die Kennzeichnungspflicht betrifft auch Reiter, deren Tiere im Umland stehen, die aber im Stadtgebiet ausgeritten werden. Nähere Informationen: ralf.jaehnert@stadt.erlangen.de
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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