Publikumsverkehr nach vorheriger Anmeldung
Erlanger Rathaus öffnet schrittweise wieder
ERLANGEN (pm/mue) - In der Stadtverwaltung ist ein Publikumsverkehr für dringliche Fälle ab kommenden Montag (27. April) mit vorheriger Anmeldung (telefonisch oder per Mail) in den jeweiligen Dienstgebäuden möglich.
Speziell im Rathaus sind im Foyer im Erdgeschoss nach Hygienerichtlinien mehrere zusätzliche Schalter eingerichtet worden, wo die Anliegen direkt bearbeitet werden können. Auch in den Außenstellen wurden spezielle Vorkehrungen getroffen. Sofern möglich werden Anliegen aber auch weiterhin vorrangig über Telefon oder E-Mail bearbeitet. Analog zur Maskenpflicht des Freistaats Bayern sollen die Bürgerinnen und Bürger, die in eine städtische Dienststelle kommen, ebenfalls eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Dies gilt ab dem siebten Lebensjahr. Dafür kann eine Mund-Nase-Bedeckung (auch „Community-Maske“ genannt) verwendet werden oder auch ein Schal oder Tuch. Wichtig ist, dass Mund und Nase abgedeckt sind. Zusätzlich gilt weiterhin, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten ist. Die üblichen Hygieneregeln – Husten oder Niesen in die Armbeuge, häufiges Händewaschen – sind ebenfalls zu beachten.
Oberbürgermeister Florian Janik bittet indes um Verständnis, dass auch in den kommenden Wochen noch nicht alle Dienstleistungen in vollem Umfang erfüllt werden können – der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger stehe ebenso wie der der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus an oberster Stelle. Die Erreichbarkeiten der Ämter (Telefon/E-Mail) gibt es im Internet unter www.erlangen.de/corona. Eine Übersicht, wo es in Erlangen hergestellte Mund-Nase-Bedeckungen gibt, hält das City-Management im Internet unter www.erlangen.info/maskenpflicht bereit.
Autor:Uwe Müller aus Nürnberg |
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