Kampf gegen das Laub
Grundstückseigentümer müssen Gehwege freihalten
ERLANGEN (pm/mue) - Der Herbst ist da und die Bäume verlieren ihre Blätter. Die Mitarbeiter der städtischen Straßenreinigung sind wieder stark gefordert, da Verunreinigungen durch das Laub der Bäume zunehmen.
Und auch auf manche Bürger kommt wieder Arbeit zu, denn die öffentlichen Gehwege müssen immer von den angrenzenden Haus- und Grundstückseigentümern gereinigt werden – darauf hat jetzt die Stadtverwaltung hingewiesen. Sofern kein gesondert abgegrenzter Gehweg vorhanden ist, sollte entlang des Grundstücks ein Streifen von 1,5 m Breite gereinigt werden. Das ist bei Bedarf durchzuführen – also gerade im Herbst auch öfter als einmal wöchentlich. Dabei ist es unerheblich, ob das Laub vom eigenen Baum oder dem des Nachbarn kommt. Lediglich in der Innenstadt werden die Gehwege von der städtischen Straßenreinigung mit betreut. Diese Leistung müssen die Anlieger auch über die Straßenreinigungsgebühr bezahlen.
Generell regelt die Straßenreinigungsverordnung die Reinigungspflichten und -zuständigkeiten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Laub ohne Fremdstoffe kann im Übrigen über die Biotonne entsorgt, größere Mengen müssen dagegen direkt zur Kompostierungsanlage in Frauenaurach (Neuenweiherstraße) gebracht werden. Achtung: Das Laub muss frei von jeglichen nicht verrottbaren Fremdstoffen sein.
www.erlangen.de
Autor:Uwe Müller aus Nürnberg |
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