++ Klarstellung aus dem Erlanger Rathaus ++
Gültige Sperrzeiten für die Gastronomie

Symbolfoto: © Andrey / stock.adobe.com
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ERLANGEN (pm/mue) - Die Stadt Erlangen weist darauf hin, dass es sich bei der Öffnungsmöglichkeit der Gastronomie von 5.00 bis 24.00 Uhr im Rahmen der aktuell gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht um eine Änderung der für jeden Gastronomiebetrieb gültigen Sperrzeiten handelt.

Wie es in einer Mitteilung aus dem Rathaus weiter heißt, ist die individuelle Sperrzeit für den jeweiligen Gastronomiebetrieb maßgeblich, die in der Konzession aufgeführt ist und dort nachgelesen werden kann. Im Einzelfall könne eine Abweichung der im Rahmen der Konzession vorgesehenen Sperrzeiten geprüft werden. In der Innenstadt besteht demnach in diesem Sommer die Möglichkeit, auf Basis eines formlosen Antrags an das Ordnungsamt (einfaches Schreiben oder E-Mail) die Öffnungszeiten für Außengastronomie um maximal eine Stunde zu verlängern. Grundlage hierfür ist die für den jeweiligen Standort / Betrieb geltende Öffnungsregelung. Diese gilt für Freitage, Samstage sowie für Tage, denen ein Feiertag folgt. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt unter:

www.erlangen.de/wirtschaft

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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