Stadt Erlangen erlässt Allgemeinverfügung
Maskenpflicht und Alkoholverbot gelten weiter!

Symbolfoto: © zigres / stock.adobe.com
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ERLANGEN (pm/mue) - Im Rahmen des Vollzugs der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat die Stadt Erlangen eine Allgemeinverfügung erlassen.

Sie regelt, vorerst bis 28. März, die weiterhin geltende Maskenpflicht in der Innenstadt (Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung) sowie Alkoholkonsumverbot (ganztägig). Das Ganze gilt in der Nürnberger Straße (beginnend Sedan- / Nürnberger Straße), am Besiktasplatz, in der Güterhallenstraße zwischen Güterbahnhof- und Henkestraße, in der Hauptstraße (beginnend Ecke Güterhallenstraße), in der Unteren Karlstraße, in der Calvinstraße, auf dem Hugenottenplatz, am Busbahnhof, am Bahnhofplatz, in der Richard-Wagner-Straße, am Schloß- und Marktplatz sowie in der Hauptstraße (endend Wasserturm- / Heuwaagstraße). Die Maskenpflicht gilt weiterhin montags bis samstags jeweils von 10.00 bis 20.00 Uhr.

Die Allgemeinverfügung ist in einer Sonderausgabe des Amtsblattes „Die amtlichen Seiten“ vom 8. März abgedruckt.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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