Stadt Erlangen informiert
Notbetreuung wird ausgeweitet!

Foto: © Petro Feketa / Fotolia.com
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ERLANGEN (pm/mue) - Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig sind, können ab sofort auch dann eine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Anspruch nehmen, wenn eine solche Tätigkeit nur durch ein Elternteil ausgeübt wird. Dies teilte die Stadt Erlangen in einer Pressemeldung mit.

Voraussetzung ist dabei auch weiterhin, dass der Elternteil aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist. Die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege werden dabei weit ausgelegt, um eine Versorgung der Patientinnen und Patienten und der pflegebedürftigen Menschen gewährleisten zu können. Die Gesundheitsversorgung umfasst beispielsweise neben Krankenhäusern, (Zahn-)Arztpraxen und den Gesundheitsämtern auch die Kassenärztliche Vereinigung und den Rettungsdienst einschließlich der Luftrettung. Hier geht es jedoch nicht nur um Ärzte und Pfleger, sondern um alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen: Dazu zählt etwa auch das Reinigungspersonal und die Klinikküche. Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege, aber auch die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe sowie das Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen / Notrufe, Interventionsstellen). Eltern, die eine Notbetreuung benötigen, werden gebeten, sich mit ihrer Einrichtung oder Schule in Verbindung zu setzen.

Die Führungsgruppe Katastrophenschutz der Stadt Erlangen arbeitet eng mit dem Freistaat, dem Universitätsklinikum und weiteren Behörden zusammen. Für Fragen hat die Stadtverwaltung nach wie vor ein Bürgertelefon (09131 / 866866) geschaltet; der Anschluss ist von Montag bis Donnerstag jeweils von 8.30 bis 16.00 Uhr erreichbar. Dort wird Auskunft zu allen die Stadtverwaltung betreffenden Maßnahmen und Entscheidungen gegeben, es erfolgt aber keine medizinische Beratung. Wer glaubt, sich mit dem Corona-Virus angesteckt zu haben und erkrankt ist, muss sich zunächst telefonisch an seinen Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116117) wenden.

Alle Informationen der Stadtverwaltung zum Corona-Virus sowie die Erreichbarkeit der städtischen Dienststellen sind im Internet unter www.erlangen.de/corona veröffentlicht.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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