Stadt Erlangen und Verleihfirmen kooperieren
Regeln für E-Scooter kommen!
ERLANGEN (pm/mue) - Auch in Erlangen wollen in diesen Tagen mehrere E-Scooter-Verleihsysteme an den Start gehen.
Um ein reibungsloses Miteinander im Straßenverkehr zu fördern und das Angebot zu steuern, wurde zwischen der Stadtverwaltung und den Anbietern ein freiwilliger Kooperationsvertrag vereinbart. Der Vertrag, der im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) des Stadtrats vorgestellt wurde, soll für eine stadtverträgliche und verkehrssichere Nutzung der E-Scooter sorgen; die Zahl der Fahrzeuge pro Anbieter wurde auf je 150 begrenzt.
Seit der im Juni letzten Jahres in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sind E-Scooter im Straßenverkehr zugelassen. Dabei handelt es sich um ein Regelwerk zur Verwendung von Elektrokleinstfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. „Die Verordnung sieht jedoch aktuell keine Regulierungsmöglichkeiten für Kommunen im Umgang mit E-Scooter-Verleihsystemen vor“, unterstreicht Planungs- und Baureferent Josef Weber in einer Pressemitteilung. Deshalb habe man einen freiwilligen Kooperationsvertrag vereinbart. „Um möglichst umfassende Regularien und Limitierungen zu erzielen, wurden im Vorfeld Abstimmungstermine mit der Polizei durchgeführt, um deren Erfahrungen und Empfehlungen zu E-Scootern in Städten, in denen sie bereits in Betrieb sind, berücksichtigen zu können. Ebenso wurden Erfahrungen aus anderen Städten in dem Kooperationsvertrag berücksichtigt“, so Weber weiter. So sind unter anderem Bestimmungen zum Betrieb und Parken, dem Service und Beschwerdemanagement sowie zur Kooperation festgehalten. Das Betriebsgebiet erstreckt sich zunächst von Bruck bis über die Innenstadt. Dort sind so genannte Abstellverbotszonen ausgewiesen. Das betrifft vor allem Fußgängerzonen, Grünflächen und Spielplätze, also hauptsächlich dort, wo Scooter laut eKFV und Straßenverkehrsordnung sowieso nicht fahren dürfen.
Autor:Uwe Müller aus Nürnberg |
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