Zweckentfremdung verboten
Stadt Erlangen greift auf dem Wohnungsmarkt durch!

Symbolfoto: © bluedesign / Fotolia.com
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ERLANGEN (pm/mue) - Immer mehr Menschen haben Probleme, sich in Erlangen angemessen mit Wohnraum zu versorgen.

Der Stadtrat hat daher eine so genannte Zweckentfremdungsverbotssatzung beschlossen, die Vorgänge unter Genehmigungsvorbehalt stellt, bei denen Wohnraum dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen wird. Wie das Referat für Planen und Bauen der Stadtverwaltung informiert, steht dabei im Vordergrund, zweckfremd genutzten Wohnraum wieder dem freien Wohnungsmarkt zuzuführen. Zweckfremd kann zum Beispiel die gewerbliche oder berufliche Nutzung von Wohnraum, eine ungenehmigte Vermietung als Ferienwohnung, Leerstand oder Abriss sein.

Seit dem Inkrafttreten der Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ist dessen Nutzung zu anderen als Wohnzwecken im gesamten Stadtgebiet genehmigungspflichtig. Ein Antragsformular steht im Internet zur Verfügung:

www.erlangen.de/zweckentfremdung

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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