Gebühren, Steuern, Wohngeldreform
Was sich für die Erlanger im neuen Jahr ändert

Auch die Bürger der Stadt Erlangen müssen sich im neuen Jahr auf verschiedene Änderungen einstellen.
Foto: © schulzfoto / AdobeStock
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ERLANGEN (pm/mue) - Auch für die Erlanger gelten ab dem neuen Jahr gesetzliche oder organisatorische Änderungen. Die wichtigsten Informationen hat die Stadtverwaltung zusammengetragen.

Mit dem Jahreswechsel erhöhen sich die städtischen Straßenreinigungsgebühren. Sie steigen von 4,68 Euro auf 4,80 Euro, das entspricht 2,6 Prozent. Für sogenannte Mehraufwandsgebiete – das ist überwiegend die Innenstadt – steigen die Gebühren um durchschnittlich 28 Prozent. Die Erhöhung liegt unter anderem an den stark gestiegenen Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges.

Ebenso wird die Stadt Erlangen künftig aufgrund der Vorgaben des EU-Rechts auf die Leistungen Umsatzsteuer erheben, die sie im Wettbewerb zu privaten Unternehmen am Markt erbringt. Dies betrifft zum Beispiel Bürgerreisen in die Partnerstadt Jena, Entgelte für das Parken auf selbstständigen Parkflächen, Vermietung von Sportanlagen, Verkauf von Angelkarten am Dechsendorfer Weiher. Für die Bürgerinnen und Bürger sollen sich die Leistungen nach Angaben aus dem Rathaus jedoch nicht verteuern.

Mit dem neuen Jahr tritt auch die bisher größte Wohngeldreform in Kraft. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (auch für Untermieter oder Heimbewohner) einer Wohnung oder ein Zuschuss durch Aufbringung der Belastungen für selbst genutztes Wohneigentum. Durch die Erhöhung der CO2-Pauschale, der Heizkostenpauschale sowie durch die Anpassung der Bemessungsgrenzen sollen wesentlich mehr Menschen zielgerichtet unterstützt werden und mehr Haushalte, deren Einkommen bislang zu hoch war, die Möglichkeit haben, Wohngeld zu beziehen.

Aber auch zu den Themen Bürgergeld, Verpackungsgesetz, Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie Handyparken gibt es Wichtiges zu vermelden. Alle Informationen unter:
www.erlangen.de

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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