Übergangsfristen nur noch bis zum 1. September
Waffenbesitzer müssen jetzt aufpassen!

Symbolfoto: © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
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ERLANGEN (pm/mue) - Bereits im vergangenen Jahr wurde das Waffenrecht im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) in einigen Bereichen geändert.

Die darin vorgenommenen Rechtsänderungen haben entscheidende Auswirkungen auf zahlreiche Bereiche des Waffenrechts, für die aktuell teilweise noch eine Übergangsfrist bis zum 1. September läuft. Darüber informierte jetzt die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung. Unter anderem hat der Gesetzgeber Salutwaffen ihren Ursprungswaffen rechtlich weitestgehend gleichgestellt, weshalb für sie nun entsprechende Erlaubnispflichten bzw. Verbote gelten. Bei Pfeilabschussgeräten handelt es sich den Angaben zufolge nun um Schusswaffen gleichgestellte, tragbare Gegenstände, weshalb eine entsprechende Erlaubnis beantragt werden muss. So genannte „große Magazine“, worunter Wechselmagazine mit mehr als 20 Patronen für Kurz- und zehn Patronen für Langwaffen zu verstehen sind, wurden bereits 2020 zu verbotenen Gegenständen erklärt; gleiches gilt für die zugehörigen Magazingehäuse.

Nähere Auskünfte zu den aktuellen Bestimmungen unter Telefon 09131 | 861706 (Buchstabe A-K) bzw. Telefon 09131 / 862495 (Buchstabe L-Z).

Alle Informationen gibt es unter:  www.erlangen.de/buergeramt

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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