Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Das Recht auf Selbstbestimmung ist im Grundgesetz festgelegt. Um einer etwaigen Fremdbestimmung vorzubeugen (z. B. bei einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall) gibt es drei Möglichkeiten: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Da eine Demenz in ihrem Verlauf zu einer Beeinträchtigung von Willensäußerungen führt, ist die rechtliche Vorsorge von hoher Relevanz.
Im Vortrag werden die drei Möglichkeiten erklärt und eine kurze Einführung in das Betreuungsrecht gegeben.
Referentin: Ariane Engelhardt-Krahe, Dipl. Psychogerontologin (Fachstelle für pflegende Angehörige Roth-Schwabach)
Veranstalter: Diakonie NordWest - Station St. Johannis in Kooperation mit der Kirchengemeinde St. Johannis
Interessierte sind herzlich eingeladen, der Eintritt ist frei.
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Diakonie NordWest - Station St. Johannis
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Autor:Diakonie Neuendettelsau aus Nürnberg |