Kanufreuden auf der Wiesent
FORCHHEIM (rr) – In den warmen Sommertagen zieht es wieder viele Kanufreunde zum Paddeln in die Fränkische Schweiz. Doch zum Schutz der Natur müssen die Paddler bestimmte Regeln einhalten.
Kürzlich einigten sich betroffene Behörden, Vertreter des Naturschutzes, örtliche Bootsverleiher und Fischereiberechtigte auf einen Kompromiss zum gewerblichen Bootsverkehr auf der Wiesent zwischen der Pulvermühle und Ebermannstadt für die nächsten drei Jahre.
Befahrungsverbot bei Niedrigwasser
In Niedrigwasserphasen gilt im Juni zum Schutz der Fischbrut eine Einschränkung bezüglich der Länge der zu verwendenden Paddel. Ab einem festgelegten noch niedrigeren Wasserstand sind Befahrungen nur in gewässerkundiger Begleitung zulässig. Sollte der Pegel bis zum 30. September ganz extrem fallen, besteht ein absolutes Befahrungsverbot. Diese Regelungen gelten zunächst nur für Bootsverleiher und nicht für die aktuell im geringeren Umfang stattfindende private Nutzung mit zulässigen Kanus und Kajaks.
Auswirkungen werden untersucht
Das könnte sich in den nächsten Jahren ändern. Bis Ende nächsten Jahres werden die Auswirkungen des Kanusports auf Natur und Fischerei untersucht. Die Ergebnisse sollen längerfristig als Entscheidungsgrundlage sowohl für eine Nutzung durch die örtlichen Bootsverleiher als auch für den Gemeingebrauch dienen. Demzufolge ist nach Vorliegen der Ergebnisse neben einer entsprechenden weiteren Genehmigung für die gewerblichen Verleiher auch eine Anpassung der aktuellen Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs an der Wiesent beabsichtigt.
Runde Tische geplant
Letztere enthält bereits derzeit Beschränkungen für Jedermann vor allem in zeitlicher Hinsicht wie auch bezüglich der Art der zulässigen Boote. Ziel ist die Festlegung eines Gesamtkontingents an Booten für alle Nutzergruppen, wodurch im Ergebnis eine Reduzierung der Störungen der Lebensräume und Arten erreicht werden soll. Die Notwendigkeit hierzu besteht angesichts der Lage der Wiesent in europäischen Natura 2000-Schutzgebieten. Weitere Runde Tische zum Thema „Bootfahren auf der Wiesent“ sind geplant.
Bootfahren auf der Wiesent ist generell nur von Mai bis September erlaubt. In diesem Zeitraum darf von 9.00 bis 17.00 Uhr bis zur Sachsenmühle bzw. bis 18.00 Uhr ab der Sachsenmühle gepaddelt werden.
Nur gekennzeichnete Einstiegsstellen nutzen
Das Bootfahren ist nur in Fließrichtung erlaubt.
Zum Ein- und Aussetzen der Boote dürfen nur die mit Schildern gekennzeichneten Einstiegsstellen, etwa bei Doos, der Riesenburg oder bei Muggendorf benutzt werden. Andere, nicht gekennzeichnete Einstiegsstellen, sind verboten. Es dürfen nur Boote mit höchstens vier Plätzen und sechs Metern Länge benutzt werden. Das sind die handelsüblichen Kajaks, Kanus und Ruderboote. Bade- oder Gummischlauchboote dürfen nicht verwendet werden, da sie schlecht steuerbar sind und daher leicht zu Beeinträchtigungen an den Ufern führen. Weiterhin ist zu beachten, dass organisierte Veranstaltungen mit mehr als 10 Booten verboten sind.
Viele Informationsmöglichkeiten
Vor Ort informieren Schautafeln, die an den wichtigsten Einstiegsstellen aufgestellt sind, Faltblätter, die in Kästen bei den Tafeln ausgelegt sind, oder die Homepage der Tourismuszentrale Fränkische Schweiz. Dort gibt es auch einen Flyer zur Kanubenutzung auf der Wiesent zum Download. Er informiert über den Streckenplan, Paddelregeln sowie den Lebensraum von Wasseramsel, Bachforelle und Co. Nähere Information auch beim Landratsamt unter der Telefonnummer 09191/86-4405.
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