Forchheim klagt gegen Kreisumlage
FORCHHEIM (pm/mue) - In seiner Sitzung vom 24. April beschloss der Forchheimer Stadtrat, eine Klage gegen den Kreisumlage-Bescheid des Landkreises für 2014 einzureichen.
Dabei, so teilte die städtische Finanzverwaltung in einer Presseerklärung mit, gehe es um Grundsatzfragen – die Stadt Forchheim hält besagten Bescheid über rund 14,2 Millionen Euro für überhöht. Hauptkritikpunkt ist, dass der Land-kreis in seinem Ergebnishaushalt 2014 einen betriebswirtschaftlichen Gewinn ausweist und dadurch die Stadt Forchheim tiefer in den Verlust drückt. „Die Kreisumlage ist seit Jahren die größte Einzelposition bei den Ausgaben der Stadt Forchheim“, so Oberbürgermeister Franz Stumpf. „Generell ist sich die Stadt Forchheim bewusst, dass durch die Kreisumlage auch öffentliche Einrichtungen – zum Beispiel Schulen – durch den Landkreis finanziert und realisiert werden. Aber die Kreisumlage darf nicht dem Gewinnstreben des Landkreises dienen und die Stadt Forchheim muss dann ihre eigenen Vorhaben wie Schul-, Straßen- und Brückensanierungen zurückstellen. Gerade vor dem Hintergrund der intergenerativen Gerechtigkeit müssen wir darauf achten, dass jetzt eingezahlte Steuern zeitnah ihrem Zweck zugeführt werden. Deshalb ist es dem Steuerzahler nicht zuzumuten, dass beim Landkreis auf Vorrat Gelder angehäuft werden“, betont Stumpf weiter.
Bereits 1998 hatte das Bundesverwaltungsgericht dazu geurteilt, dass den Gemeinden Mittel zur „kraftvollen, eigenverantwortlichen Betätigung“ verbleiben müssen. Die Stadt Forchheim konnte ihren laufenden Finanzhaushalt für 2014 mit einem Volumen von zirka 50 Millionen Euro gerade mit einem winzigen Plus von 4.000 Euro abgleichen. Gleichzeitig muss sie in ihrem Ergebnishaushalt für 2014 einen Verlust von 2,3 Millionen Euro ausweisen. Während die städtischen Einrichtungen wie Kindergärten, Grundschulen und Volksschulen unter Sparzwängen leiden, Sanierungen also immer wieder aufgeschoben werden müssen, kann der Landkreis für seine Schulen ein umfassendes Sanierungspaket auflegen und plant noch einen Gewinn für 2014. Daran, so heißt es in der Presseerklärung weiter, könne man gut das Grundsatz-Problem erkennen.
In einem neueren Urteil von 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht weiter ausgeführt, dass es einen unantastbaren „Kernbereich“ der gemeindlichen Selbstverwaltung nach dem Grundgesetz gibt, der nicht nur auf dem Papier bestehen darf und der sich auch auf die kommunalen Finanzen erstreckt. Dieser „Kernbereich“ darf auch nicht zugunsten des jeweiligen Landkreises angegriffen werden. Auf dieser Basis sieht die Stadt Forchheim gute Chancen, mit ihrer Klage auch für die Zukunft etwas im Sinne der kreisangehörigen Gemeinden und ihrer Bürgerrinnen und Bürger bewegen zu können.
Autor:Uwe Müller aus Nürnberg |
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