Klares Urteil beim Prozess um die Kasernstraße
FORCHHEIM (pm/rr) - Der Berufungsprozess für die Straßenbaubeiträge der Kasernstraße wurde von der Stadt Forchheim vollumfänglich gewonnen. Damit gilt die Kasernstraße als Anlieger- und nicht als Haupterschließungsstraße. Das Urteil des Bayerischen Veraltungsgerichtshof (BayVGH) vom 13.09.2017 wird nun abgeändert.
Bereits am 26. Oktober 2017 wurde eine Stadtratssitzung einberufen, da sich die Stadt Forchheim gegen das Urteil des BayVGH in Sachen "Straßenbaubeiträge Kasernstraße" ausgesprochen hat. Anlieger hatten die Zahlung der Straßenausbaubeiträge angefochten, als eine Sanierung der Straße zwischen der Egloffstein- und Kanalstraße geplant wurde.
Zwar gab das Verwaltungsgericht Bayreuth der Stadt größtenteils Recht, doch der Bescheid wurde stellenweise aufgehoben und damit die Höhe der Forderung gegenüber den Klägern verringert. Das Verwaltungsgericht Bayreuth äußerte, dass es sich bei der Kasernstraße um eine Haupterschließungsstraße und keine Anliegerstraße handelt, welche hauptsächlich dem Anliegerverkehr dienen würde und nicht dem durchgehenden Verkehr.
Zu strenge Kriterien?
Laut der Stadt Forchheim wären die Kriterien für die Unterscheidung zwischen Anlieger- und Durchgangsverkehr jedoch zu streng. Beim durchgehenden Verkehr geht es darum, dass eine Straße als Verbindung zwischen zwei anderen Straßen genutzt wird und nicht, um ein anliegendes Grundstück zu erreichen.
Allerdings fasst der BayVGH den Begriff der Anliegerstraße weiter, denn der Verkehr im kleinräumigen Umfeld zählt demzufolge nicht zum durchgehenden Verkehr, sondern zum Anliegerverkehr. Dementsprechend ist die Kasernstraße trotz einer hohen Anzahl an Fahrzeugen eine Anliegerstraße, da ein Großteil der Verkehrsteilnehmer Orte in der unmittelbaren Nähe zum Ziel haben.
Nun sollte der BayVGH die Kasernstraße regulär als Anliegerstraße einstufen, Urteilsgründe werden jedoch noch nachgereicht. „Auch wenn nun nach der neuen Rechtsprechung die Zahlung von Straßenausbaubeiträgen seit dem 1. Januar 2018 entfällt, war das Urteil für uns sehr wichtig: Es bedeutet, dass wir damals eben keine rechtswidrigen Bescheide gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern erlassen haben, sondern mit unserer Einstufung der Straßenausbaubeiträge richtig gelegen haben“, betont Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein.
Die Korrektur des Urteils sorgte in der Stadtverwaltung von Forchheim für große Erleichterung.
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