7-Tage-Inzidenz unter 50
Das ändert sich ab Sonntag im Landkreis Fürth

Landratsamt Fürth | Foto: Landratsamt Fürth
  • Landratsamt Fürth
  • Foto: Landratsamt Fürth
  • hochgeladen von Arthur Kreklau

LANDKREIS FÜRTH (pm/ak) - Im Landkreis Fürth liegt die 7-Tage-Inzidenz am heutigen Tag bei 39,9 (Stand 28.05.2021, Quelle: RKI) und damit seit fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 50. Dementsprechend treten ab dem 30.05.2021 diejenigen Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein, die an die Unterschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 50 geknüpft sind.

Ab dem 30.05.2021 ist beispielweise wieder Folgendes möglich:

Sport

Zusätzlich zu den bisherigen Lockerungen ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 10 Personen möglich, sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren auch ohne negativen Test.

Handel und Dienstleistungen

Die Öffnung von Ladengeschäften ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden muss eingehalten werden
  • die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher als ein Kunde je 10 m2 für die ersten 800 m2 der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m2 für den 800 m2 übersteigenden Teil der Verkaufsfläche sein
  • in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht
  • der Betreiber hat für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
  • Eine vorherige Terminbuchung (Click-and-Meet) ist damit nicht mehr erforderlich.

Schulen

In den Grundschulen findet Präsenzunterricht statt. In allen übrigen Schulen im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können öffnen.

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten

Die Besucherzahl bestimmt sich nach dem vorhandenen Besucherraum. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern muss gewahrt werden und es besteht FFP2-Maskenpflicht. Ein Schutz- und Hygienekonzept muss ausgearbeitet werden und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt werden. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht mehr erforderlich, ebenso wenig die Erhebung der Kontaktdaten der Besucher.
Die amtliche Bekanntmachung des Landkreises Fürth: Öffentliche Bekanntmachungen - Landkreis Fürth (landkreis-fuerth.de).
Das Landratsamt Fürth weist darauf hin, dass weitere Lockerungen zur Öffnung von Außengastronomie, Sportstätten im Innern, Fitnessstudios, Sportveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos und Freizeiteinrichtungen mit dieser Bekanntmachung nicht einhergehen. Hierzu ist das Einvernehmen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege erforderlich. Das Landratsamt Fürth hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege über die Regierung von Mittelfranken um Erteilung des Einvernehmens ersucht. Soweit danach weitere Lockerungen möglich sind, wird dies durch eine Allgemeinverfügung gesondert bekannt gemacht.
Wird der Inzidenzwert von 50 an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder überschritten, wird dies ebenfalls gemäß § 3 Nr. 2 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung amtlich bekannt gemacht.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

Webseite von Arthur Kreklau
Arthur Kreklau auf Facebook
Arthur Kreklau auf Instagram
Arthur Kreklau auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

24 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.