Gemeinnütziges Engagement wird in Bayern belohnt
ZIRNDORF (pm/ak) - Annika Zehnder ist die 2.000 Person, die die Bayerische Ehrenamtskarte im Landkreis Fürth beantragt hat. Bei einer kleinen Feierlichkeit im Landratsamt wurde ihr diese nun von Landrat Matthias Dießl überreicht.
Seit ihrem 14. Lebensjahr ist Frau Zehnder Mitglied bei der Landjugend Kirchfarrnbach e.V. und engagiert sich seither in der Vorstandschaft. Anfang diesen Jahres hat sie dort die Position der 1. Vorsitzenden übernommen und kümmert sich unter anderem um die Organisation von Veranstaltungen und Ausflügen. Über 50 aktive Mitglieder zählt der Verein.
„Dank ihrem Engagement in der Landjugend Kirchfarrnbach fördern Sie ihre dörfliche Gemeinschaft und schaffen einen Ort, an dem sich junge Leute treffen und austauschen können, so Landrat Matthias Dießl. „Die Ehrenamtskarte soll deshalb zumindest ein kleines Dankeschön für ihren Einsatz sein. Es freut mich sehr, dass es in unserem Landkreis so viele Menschen gibt die sich ehrenamtlich engagieren.“
Der Landkreis Fürth beteiligt sich seit dem Jahr 2013 an der Bayerischen Ehrenamtskarte. Die blauen Karten gelten drei Jahre und müssen anschließend verlängert werden. Die goldenen Karten sind unbefristet gültig.
Genutzt werden kann die Ehrenamtskarte dabei in ganz Bayern. Jeder Landkreis, der sich an der Initiative beteiligt, hat eine Liste an Akzeptanzpartnern der Ehrenamtskarte. Über 80 sind es allein im Landkreis Fürth. Schlösser und Museen können bayernweit kostenlos besucht werden.
Alle Akzeptanzpartner sind auf der Internetseite EHRENAMT.bayern zu finden https://www.lbe.bayern.de/engagement-anerkennen/ehrenamtskarte/kooppartner/index.php
Noch einfacher geht es seit kurzem mit der App zur Bayerischen Ehrenamtskarte.
Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte
1. Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
2. Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
3. Mindestalter: 16 Jahre.
4. Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
- Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard - bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit)
- aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
- aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.
5. Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.
Weitere Informationen zur Beantragung erhalten Sie unter www.landkreis-fuerth.de oder direkt im Büro des Landrats unter Tel. 0911/9773-1003 bzw. -1004 oder per Mail unter ehrenamtskarte@lra-fue.bayern.de
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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