Bis zum 31. März Zuschüsse für Sportvereine beantragen
LANDKREIS ROTH (pm/vs) - Der 1. März ist auch dieses Jahr ein wichtiger Termin für die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Roth. Bis zu diesem Tag muss die so genannte Vereinspauschale beantragt werden, die ein Plus in der Vereinskasse bedeutet.
Die Vereinspauschale stellt eine jährliche freiwillige Förderung des Landkreises Roth und des Freistaates Bayern dar, mit dem Zweck, die Jugendarbeit der Vereine zu unterstützen und das Sportangebot im Landkreis durch qualifizierte Übungsleiter zu stärken.
Im Jahr 2016 wurden insgesamt rund 270.000 Euro staatliche und kommunale Fördermittel an 109 Vereine ausbezahlt.
Neben einigen anderen Kriterien ist eine Voraussetzung für die Zuschussbewilligung, dass der Verein einem Dachverband, wie etwa dem BLSV, dem BSSB oder dem OSB, angehört.
Zudem muss der Antrag vollständig und rechtzeitig - bis spätestens 1. März 2017 - im Rother Landratsamt eingegangen sein.
Vereinen, die im letzten Jahr einen Antrag gestellt haben, wurde der Antrag bereits zugeschickt. Alle anderen Vereine können die Unterlagen im Landratsamt anfordern oder sie im Internet herunterladen.
Information
Die Förderrichtlinien sowie die kompletten Antragsunterlagen können im Internet unter www.landratsamt-roth.de (Stichwort: Vereinspauschale) abgerufen, oder per E-Mail angefordert werden. Ansprechpartnerin für die Vereine ist Jesica Dümler (jessica.duemler@landratsamt-roth.de, Telefon 09171/81-1352).
Der vollständige Antrag mit der Unterschrift des Vereinsvorsitzenden und den unterschriebenen Übungsleiterlizenzen im Original muss bis 1. März 2017 übersandt oder persönlich abgegeben werden.
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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