Mehr Individualität bei der Hausgestaltung
SCHWANSTETTEN (pm/vs) - Eine gute Nachricht für alle, die ein Haus in der Marktgemeinde bauen oder einen bestehenden Bau verändern wollen: In der Diskussion um den Bebauungsplan „Alte Straße West“ hat der Gemeinderat weitere bisher verbindliche Regeln etwa für die Fassadengestaltung oder Überdachungen gelockert.
Der Bebauungsplan „Alte Straße West“ wurde nochmals ergänzt und umgestellt. Mit den Änderungen und Ergänzungen sind auch eingegangene Vorschläge im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange berücksichtigt worden. Zusätzlich hat das beauftragte Planungsbüro Markert, die aus dem Bebauungs-plan Leerstetten Nr. 13 (südlich der Schwabacher Straße) bereits gewonnenen Erkenntnisse auch in den Bebauungsplan „Alte Straße West“ mit einfließen las-sen. Den Bauwilligen wird es damit einfacher gemacht, ohne Ausnahmegenehmigungen ihr neues Heim wunschgemäß zu gestalten.
Geänderte Festsetzungen
So sind Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen nun auch außerhalb der Bau-grenzen zulässig. Terrassen- oder Eingangsüberdachungen und Wintergärten können nach den neuen Plänen jetzt mit von der Hausüberdachung abweichen-den Dacheindeckungen, -neigungen und -formen errichtet werden. Flachdächer müssen nicht zwingend begrünt werden. Für den Hausanstrich sind nur Weiß- oder Pastelltöne (Hellbezugswert größer als 60) zulässig. Dunklere Farbtöne sind lediglich an untergeordneten Fassadenteilen, wie beispielsweise Sockel oder Faschen, gestattet.
Toskana-Häuser im Trend
Die derzeit so beliebten Wohnhäuser mit Zeltdach hat auch der bisherige Planentwurf bereits zugelassen. Allerdings nur mit einer maximalen Wandhöhe von 4,90 Meter, die einen Dachgeschossausbau nicht möglich macht. Jetzt wurde die maximale Wandhöhe auf 5,50 Meter geändert, so dass ein ausgebautes Obergeschoss möglich wird. Insgesamt sind diese etwas höheren Häuser im Toskana-Baustil aber mit ihrer geringen Dachneigung von 20 bis 25 Grad, nicht höher als die bereits zulässigen Häuser im fränkischen Baustil mit einem Satteldach von 51 Grad Neigung. Sowohl für die Zelt- als auch Satteldächer gilt nämlich eine maximale Firsthöhe von 9,50 Meter.
Vergabe der Baugrundstücke
Parallel zum Bebauungsplanverfahren läuft aktuell auch die Vergabe der Grundstücke. Schritt für Schritt werden die Bewerber nach der im Bewerbungsverfahren festgelegten Rangfolge angeschrieben und dürfen sich aus den jeweils noch verbleibenden Grundstücken ihr Wunschgrundstück auswählen. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich Mitte Oktober 2017 abgeschlossen sein.
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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