Kanalgebühren werden nicht gestundet
Trotz Coronakrise rechnet die Stadt Roth pünktlich ab

Die Kläranlage in Roth aus der Vogelperspektive: Auch während der Coronakrise müssen die Kanalbenutzungsgebühren fristgerecht bezahlt werden. | Foto: Luftbild Nürnberg, HajoDietz
  • Die Kläranlage in Roth aus der Vogelperspektive: Auch während der Coronakrise müssen die Kanalbenutzungsgebühren fristgerecht bezahlt werden.
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ROTH (pm/vs) - Wichtig vor allem für Vermieter aber auch Mieter: Trotz der Coronakrise müssen in Roth die turnusgemäßen Abschläge für die Kanalgebühren pünktlich bezahlt werden. Es gibt keine Stundungen.

In diesen Tagen verschickt die Stadt Roth die Bescheide über die Kanalgebühren-Abrechnung für 2019 und die Abschlagszahlungen 2020. Ab sofort läuft die Abrechnung vollständig über die Stadt Roth und nicht mehr teilweise über die Stadtwerke. Das bedeutet auch, dass nicht mehr die Mieter direkt, sondern die Vermieter veranlagt werden und diese dann mit den Mietern abrechnen. Trotz „Corona“ ist keine spätere Abrechnung möglich.
Auch wegen der aktuellen Situation rund um die Corona-Pandemie und möglichen Einkommenseinbußen bei den Bürgern, können die Bescheide nicht später versandt werden. Die Abrechnung für das vergangene Jahr muss baldmöglichst erfolgen, so dass auch Eigentümer, die Anspruch auf eine Rückzahlung haben, diese bald erhalten oder Vermieter die Nebenkosten-Abrechnung ohne Verzögerung durchführen können.
Falls sich Nachzahlungen ergeben, sind diese innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides zu begleichen. Die Abschläge für das Jahr 2020 werden fällig am 15. Mai, 15. August und 15. November dieses Jahres. Ob eine Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten wegen der aktuellen Situation mit der Corona-Pandemie möglich ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Der Antrag auf Stundung steht auf der Homepage der Stadt (www.stadt-roth.de) zum Download bereit.

Änderung der Abrechnungsmodalitäten

Bislang haben teilweise die Stadtwerke Roth die Kanalbenutzungsgebühren im Auftrag der Stadt Roth erhoben. Dies betraf Eigentümer und Mieter im Stadtgebiet Roth und im Ortsteil Eckersmühlen. In Fällen, in denen pauschale Ermäßigungen geltend gemacht wurden, erfolgte die Berechnung bereits über die Stadt Roth, ebenso in den meisten Ortsteilen und bei Verbrauchern, die einen Gartenwasserzähler installiert haben. Ab sofort erfolgt die Abrechnung überall nur noch über die Stadtverwaltung.
Die Stadtwerke haben die Schlussabrechnung für die Kanalbenutzungsgebühren des Jahres 2019 abgeschlossen, deshalb enthält die Abrechnung der Stadtwerke keine Abschläge für das Jahr 2020 mehr. Die betroffenen Eigentümer erhalten in diesen Tagen von der Stadt Roth den Bescheid, in dem die Abschläge für die Vorauszahlungen aufgeführt sind.
Zukünftig werden allein die Eigentümer gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) zu den Kanalbenutzungsgebühren veranlagt.

SEPA-Mandat erneuern

Vorliegende SEPA-Lastschriftmandate von Eigentümern bei der Stadt Roth für andere Abgabearten können nicht für die Kanalbenutzungsgebühren verwendet werden. Einen Vordruck für SEPA-Lastschriftmandate finden sie auf der Homepage der Stadt Roth unter Rathaus & Politik > Verwaltung > Formulare > Finanzverwaltung.
Bei weiteren Fragen zur Abrechnung können sich die Eigentümer an die zuständige Mitarbeiterin wenden unter der Telefonnummer: 09171/848-245 oder per E-Mail: cornelia.pieroth@stadt-roth.de.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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