Vogelgrippe: Im Landkreis Roth muss alles Geflügel in den Stall

Auch für die Gänse, die aktuell für das Weihnachtsfest gemästet werden, gilt ab sofort im Landkreis Roth die Stallpflicht. | Foto: © countrypixel/Fotolia.com
  • Auch für die Gänse, die aktuell für das Weihnachtsfest gemästet werden, gilt ab sofort im Landkreis Roth die Stallpflicht.
  • Foto: © countrypixel/Fotolia.com
  • hochgeladen von Redaktion MarktSpiegel

LANDKREIS ROTH – Nun ist es auch im Landkreis Roth amtlich: Weil es bayernweit immer mehr bestätigte Fälle der so genannten Vogelgrippe gibt, dürfen Geflügelhalter ab sofort ihre Tiere nicht mehr ins Freie lassen. Sowohl private als auch gewerbliche Tierhalter sind verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen.

Die Aufstallung gemäß der Anordnung nach § 13 der Geflügelpestverordnung muss in geschlossenen Ställen erfolgen oder unter einer Vorrichtung erfolgen, die nach oben hin keine Einträge zulässt und durch die auch an den Seitenwänden keine Wildvögel eindringen können.

Geflügelhaltung beim Veterinäramt melden

Alle Geflügelhalter sind angewiesen und verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt Roth zu melden, soweit sie dieser Verpflichtung bisher noch nicht nachgekommen sind.

Geflügelmärkte und Ausstellungen

Das Landratsamt Roth, Veterinärwesen, weist vorsorglich darauf hin, dass in nächster Zeit mit Einschränkungen bei Geflügelmärkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen zu rechnen ist.

Derzeit keine Gefahr für Menschen

Laut Informationen des Friedrich-Loeffler-Institutes wurden Infektionen des Menschen mit HPAI H5N8 Viren bislang weltweit nicht nachgewiesen.
Für Fragen und die Meldung privater und gewerblicher Geflügelhaltung steht das Landratsamt Roth, Veterinärwesen, Telefon 09171 81/1650, E-Mail: veterinaerwesen@landratsamt-roth.de zur Verfügung.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

13 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.