Tiergartenlinien fahren wieder häufiger zum Schmausenbuck

Der Sonderfahrplan für die Strecke zum Tiergarten gilt an Sonn- und Feiertagen, von zirka 9.30 bis 18.30 Uhr. | Foto: Nicole Fuchsbauer
  • Der Sonderfahrplan für die Strecke zum Tiergarten gilt an Sonn- und Feiertagen, von zirka 9.30 bis 18.30 Uhr.
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NÜRNBERG (pm/nf) - Ab dem Osterwochenende pilgern erfahrungsgemäß wieder mehr Besucher zum Nürnberger Tiergarten. Deshalb verdichtet die VAG V ab Karfreitag, 14. April 2017, ihr Fahrtenangebot auf der Straßenbahnlinie 5 (Worzeldorfer Straße – Tiergarten) und der Buslinie 45 (Frankenstraße – Ziegelstein).

Der Sonderfahrplan gilt an Sonn- und Feiertagen, von zirka 9.30 bis 18.30 Uhr. Dann fahren die Bahnen der Linie 5 alle zehn Minuten vom Hauptbahnhof Richtung Tiergarten und die Busse der Linie 45 sind alle 20 Minuten zwischen Frankenstraße und Tiergarten unterwegs. Nach der Tiergartensaison – ab Sonntag, 5. November 2017 – verkehren beide Linien wieder nach Jahresfahrplan.

Besucher, die mit der VAG zum Tiergarten fahren und keine Zeitkarte besitzen, sind mit einem TagesTicket in vielen Fällen günstiger unterwegs als mit Einzelfahrscheinen oder der Streifenkarte. Das TagesTicket Solo macht Einzelpersonen in Nürnberg, Fürth und Stein für 7,90 Euro mobil. Bereits ab der dritten Fahrt spart man mit diesem Ticket. Familien und Gruppen bis zu sechs Personen – davon maximal zwei über 18 Jahre – können mit dem TagesTicket Plus in den Städten Nürnberg, Fürth und Stein für 11,90 Euro die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Dieses Ticket verschafft insbesondere dann Vorteile, wenn zwei Personen mehr als zwei Fahrten antreten oder wenn eine Gruppe ab drei Personen – davon maximal zwei Erwachsene – unterwegs ist.
Das Besondere am Wochenende: Am Samstag gelöst, berechtigen das TagesTicket Solo und das TagesTicket Plus auch noch am Sonntag zu beliebig vielen Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Geltungsbereich. Diese Regelung gilt auch, wenn ein Feiertag auf einen Montag fällt: Also am Sonntag gekauft, gilt es in solchen Fällen auch am Montag. TagesTickets gelten immer längstens zwei Tage.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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