Anti-Abzock-Gesetz muss her!

Methoden bei Werbeanrufen immer aggressiver

NÜRNBERG - Unternehmen dürfen Verbraucher nur mit deren ausdrücklicher vorheriger Zustimmung anrufen, trotzdem sind belästigende Werbeanrufe gängige Praxis. Eine aktuelle Befragung der Verbraucherzentralen belegt immer aggressivere und perfidere Methoden.

Zwar konnten die Verbraucherschützer einzelne Anbieter mit rechtlichen Schritten stoppen, doch Verbraucher müssen spürbar vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt werden. Die Verbraucherzentralen fordern, dass der Bundestag endlich mit einem Gesetzentwurf aktiv wird, denn unerwünschte Anrufe und dabei untergeschobene Verträge stellen nach wie vor eine unzumutbare Belästigung für viele Menschen dar. Bei der Befragung gaben 8.892 Ratsuchende detailliert Auskunft über Gesprächsinhalte und Methoden. „Jeweils ein Drittel der Anrufe sind neben den klassischen Gewinnspielangeboten nun Hilfeversprechen gegen Werbeanrufe, Inkassodienste oder bei Vertragskündigungen. Die Abzocker geben sich dreist als angebliche Verbraucherschützer, Datenschützer, Anwälte oder Behörden aus“, sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Dabei werden Betroffenen kostenpflichtige Verträge untergejubelt oder persönliche Daten entlockt. Jeder achte Werbeanrufer nutzte das Vertrauen in die Verbraucherschützer aus und stellte sich als „Verbraucherzentrale“, „Verbraucherschutzverein“ oder „Verbraucherschutzstelle“ vor. Häufig schalten sie sogar die echte Telefonnummer der jeweiligen Einrichtung im Display vor, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen. „Die Angerufenen beschrieben die Werbeanrufe als lästig und immer aggressiver“, betont Tatjana Halm.

"Entwurf muss schnellstens ins Parlament"
In mehreren Fällen haben der Verbraucherzentrale-Bundesverband und die Verbraucherzentralen der Länder durch Abmahnungen oder Klagen die Verbraucherinteressen gegen unerlaubte Telefonwerbung durchgesetzt. Doch solche Erfolge bleiben punktuell und bieten keine Garantie, dass sich Unternehmen daran halten. Die vorgelegten Ergebnisse der Verbraucherzentralen zeigen einmal mehr, dass das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung von 2009 nicht annähernd ausreichenden Schutz bietet. Deshalb fordert auch die Verbraucherzentrale Bayern seit Jahren strengere Regeln: „Die Bundesregierung muss den bereits vorhandenen Gesetzentwurf für ein Anti-Abzock-Gesetz schnellstmöglich ins Parlament einbringen“, sagt Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern. „Um die Menschen endlich vor der immer aggressiveren Belästigung zu schützen, gehört eine schriftliche Bestätigung für derart angebahnte Verträge ebenso ins Gesetz wie schärfere Sanktionen gegen hartnäckige Rechtsverletzer“, so Breithaupt-Endres weiter. Nötig seien auch so genannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich besonders auf solche Gesetzesverstöße konzentrieren können.

Autor:

Archiv MarktSpiegel aus Nürnberg

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