Ausbruch der Blauzungenkrankheit: Nürnberg und Fürth werden zum Sperrgebiet

Eine Impfung, die durch die Bayerische Tierseuchenkasse bezuschusst wird, bietet Schutz vor der Krankheit. | Foto: © lantapix/stock.adobe.com
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NÜRNBERG/FÜRTH (pm/nf) - Am 20. Februar 2019 hat das Landratsamt Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg den Ausbruch der Blauzungenkrankheit-Serotyp 8 in einem Tierhaltungsbetrieb im Landkreis amtlich festgestellt. Zum Schutz vor einer Ausbreitung hat das Landratsamt eine Sperrzone mit einem Radius von 150 Kilometern festgelegt, in dem auch Nürnberg und Fürth liegen. Die Städte haben deshalb mit Allgemeinverfügungen vom 21. Februar 2019 das jeweilige Stadtgebiet zum Sperrgebiet erklärt.  Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich.

Fleisch und Milchprodukte können gefahrlos verwendet werden. Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigenpflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, an der in der Regel Schafe, Rinder und Ziegen ernsthaft erkranken und verenden können. Sie wird von einer Stechmücke übertragen. Symptome sind schmerzhafte Haut- und Schleimhautentzündungen, insbesondere eine geschwollene, blau verfärbte Zunge. Eine Impfung, die durch die Bayerische Tierseuchenkasse bezuschusst wird, bietet Schutz vor der Krankheit.

Für entsprechende Tierhaltungen im Sperrgebiet gelten ab sofort Beschränkungen für das Verbringen von Tieren. Sofern Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen oder Wildwiederkäuer noch nicht registriert sind, müssen diese sofort beim Veterinäramt gemeldet werden. Die Tierhalter wurden bereits vor zwei Wochen angeschrieben mit der Empfehlung, ihre Tiere impfen zu lassen. In Nürnberg gibt es 48 Tierhaltungen mit 240 Schafen, 123 Rindern und 103 Ziegen.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) informiert auf seiner Internetseite (www.lgl.bayern.de) umfassend über Übertragungswege, Erkennungszeichen und Bekämpfungsmethoden der BT sowie die aktuelle Situation in Deutschland.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Ordnungsamts https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/ und im Amtsblatt bekanntgemacht.

Unter www.fuerth.de/rathaus steht die Allgemeinverfügung zum Download bereit Direktlink: https://www.fuerth.de/Home/fuerther-rathaus/sperrgebiet-wegen-blauzungenkrankheit.aspx.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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