Tempo 30 bestätigt

Klage eines Autofahrers abgewiesen

NÜRNBERG - Vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach wurde die Klage eines Autofahrers abgewiesen, der gegen die von der Stadt Nürnberg angeordnete Streckenbegrenzung von Tempo 30 in der Reutersbrunnenstraße vor dem Dürer Gymnasium und der Förderschule Sielstraße geklagt hatte, nachdem er dort mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden war. Damit wurde die Haltung der Stadt bestätigt, aufgrund einer besonderen Gefährdungslage vor Schulen Tempo 30 anzuordnen. Das Gerichtsurteil wurde mit Spannung erwartet, weil es weit über Nürnberg hinaus grundlegende Bedeutung für Kommunen in Deutschland hat.

Autor:

Archiv MarktSpiegel aus Nürnberg

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