Bund ändert Baurecht: Warum junge Familien leichter an Bauland kommen

Mit den „Einheimischenmodellen“ können Gemeinden der ortsansässigen Bevölkerung den Erwerb verbilligten Baulandes ermöglichen. | Foto: ©drubig-photo/Fotolia.com
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Bundestag greift Bayerns Forderungen für Novelle des Baugesetzbuches auf - Bundesbauministerium und Freistaat Bayern einigen sich mit der EU-Kommission auf ,,Einheimischenmodelle" - Auch das Ehrenamt ist Bewertungskriterium

REGION (pm/nf) - Schon lange setzt sich Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann dafür ein, dass mehr gebaut werden kann, um die Wohnraumnot zu lindern. Jetzt ändert der Bund das Baurecht und erleichtert damit das Bauen.

Herrmann: „Wir brauchen dringend mehr Wohnungen für unsere Bürgerinnen und Bürger. Ich begrüße es deshalb sehr, dass der Bundestag gleich mehrere bayerische Forderungen nach Gesetzesänderungen im Baurecht aufgenommen hat. Städte können künftig einfacher nachverdichten. Kommunen können Bauland am Ortsrand schneller mobilisieren. Das ist eine immense Erleichterung für Bauherren und Kommunen. Ich appelliere jetzt an alle, diese Erleichterungen auch zu nutzen, damit Wohnen für Normalverdiener wieder bezahlbar wird!“

Den Gemeinden wird außerdem ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren für Außenbereichsflächen ermöglicht. „Liegen die neuen Flächen unmittelbar am Ortsrand und sind nicht größer als maximal ein Hektar überbaubare Grundfläche, kann die Gemeinde hier innerhalb der nächsten drei Jahre Bauland mobilisieren - befristet zunächst bis 31.12.2019“, erklärte Herrmann.

Einheimischenmodelle

Mit den „Einheimischenmodellen“ können Gemeinden der ortsansässigen Bevölkerung den Erwerb verbilligten Baulandes ermöglichen. Gegen eine mögliche Ungleichbehandlung anderer Interessenten hatte die Europäische Kommission schon 2006 Bedenken erhoben. Das Bundesbauministerium und der Freistaat Bayern haben sich nun nach intensiven Verhandlungen mit der EU-Kommission auf angepasste Kriterien geeinigt.

Für das Modell kommen Bewerber in Betracht, deren Vermögen und Einkommen bestimmte Obergrenzen nicht überschreitet. Bei der anschließenden Punkteverteilung kann dem Kriterium der „Ortsgebundenheit“ bis zu 50 Prozent Gewichtung beigemessen werden. Herrmann: „Die Ortsgebundenheit ist ein wesentlicher Eckpfeiler bei der Verteilung von Grundstücken im Rahmen von Einheimischenmodellen“.

Florian Pronold: „Die jahrelangen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission haben wir zu einem guten Ende geführt: Die für viele bayerischen Städte und Gemeinden so wichtige rechtssichere Ausgestaltung von Einheimischenmodellen ist jetzt gewährleistet.“

Auch das Ehrenamt ist nun ein Bewertungskriterium, mit dem sich Ortsansässige für ein Grundstück bewerben können. „Wer bei der Freiwilligen Feuerwehr ist und sich für seinen Heimatort einsetzt, soll auch beim Einheimischenmodell entsprechend berücksichtigt werden“, betonte Herrmann.

Pronold: „Bei der gestern vom Bundestag beschlossenen Baugesetzbuchnovelle haben wir die Einigung mit der Europäischen Kommission bereits berücksichtigt.“ Der Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung wird damit als Vertragsgegenstand eines städtebaulichen Vertrages ausdrücklich benannt. Der Bundesrat wird sich am 31. März 2017 mit dem Gesetz befassen. Pronold und Herrmann appellieren an die Kommunen und die übrigen Länder, ihre Einheimischenmodelle jetzt im Einklang mit dem EU-Kompromiss auszugestalten.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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