Ergebnis: Bewährungsstrafe
Frau im Liebeswahn stellt ihrem Traumprinzen nach
MÜNCHEN (dpa/lby) - Im Liebeswahn hatte eine Frau einem Mann aus München mehr als eineinhalb Jahre lang nachgestellt - nun wurde die 34-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Nachstellung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, sexueller Übergriff und falsche Verdächtigung lastet das Amtsgericht München der Betriebswirtin an.
Laut Urteil hatte sie unter anderem stundenlang an der Tür geklingelt oder sein Fahrrad mit Klebstoff beschmiert. Einmal sei sie sogar in die Wohnung eingedrungen und habe den schlafenden Mann geküsst. Mittlerweile habe die Frau aber wohl endgültig verstanden, dass der Münchner keinen Kontakt zu ihr möchte, befand die Vorsitzende Richterin in der rechtskräftigen Entscheidung, die am Freitag veröffentlicht wurde (Aktenzeichen 813 Ls 474 Js 160306/19).
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