Behandlungspflicht für Versicherte
Kassenärzte dürfen Patienten ohne Corona-Test nicht abweisen
MÜNCHEN (dpa/lby) - Die bayerischen Kassenärzte dürfen ungeimpfte Patienten ohne einen Corona-Test nicht von der Behandlung ausschließen. Dies geht aus den Vorschriften der bayerischen Staatsregierung hervor. In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über mehrere niedergelassene Ärzte berichtet, die den Zutritt zur Praxis davon abhängig machen wollten, ob die Patienten geimpft, genesen oder getestet sind.
Ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) verwies am Donnerstag darauf, dass Vertragsärzte eine Behandlungspflicht für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen hätten. Insofern sei fraglich, ob die Mediziner die sogenannte 3G-Regel in ihren Räumen mit dem Hausrecht begründen könnten.
Die Praxen könnten Ungeimpften allerdings auch anbieten, vor Ort einen Schnelltest zu machen. Ebenso könne die Behandlung von Erkrankten in Randzeiten geschehen, um diese von anderen Patientinnen und Patienten zu trennen, erläuterte der KVB-Sprecher.
Das Gesundheitsministerium in München weist ebenfalls darauf hin, dass Patienten in Praxen keinen Testnachweis vorlegen müssen. In den Räumen gelte aber eine Maskenpflicht, sofern diese zu der Behandlung nicht abgenommen werden müsse, heißt es auf einer Informationsseite des Ministeriums im Internet.
Nach Angaben des KVB-Sprechers könnten lediglich reine Privatpraxen die Behandlung von Patienten von einem Testnachweis abhängig machen. Denn diese seien nach der Berufsordnung nicht gezwungen, einen Behandlungsvertrag abzuschließen. Bei Notfällen dürften aber auch die Privatärzte niemanden abweisen.
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