Betreutes Wohnen für Vögel: So verreisen Vogelhalter sorgenfrei
REGION (nf/ivh) - Sommer, Sonne, Urlaubszeit. Für viele Vogelhalter ist die Urlaubsplanung nicht nur mit der Wahl des Reiseziels oder des Hotels verbunden. Denn auch die Versorgung der Tiere muss mit eingeplant werden: Was geschieht mit den gefiederten Freunden während der Halter verreist ist, wer wird sich um sie kümmern und was ist, wenn ein Notfall eintritt? Diese oder ähnliche Fragen plagen so manchen Vogelfreund, wenn es ums Thema Urlaub geht. Die meisten Probleme und Unsicherheiten lassen sich aber mit etwas Planung ausräumen.
„Idealerweise sollten Vögel in ihrer vertrauten Umgebung von einer Urlaubsvertretung betreut werden, die die Vögel bereits kennen. Es ist daher sinnvoll, wenn Betreuer und Vögel im Vorfeld und im Beisein des Halters etwas Zeit miteinander verbringen, damit ein Vertrauensverhältnis zwischen ihnen entsteht“, sagt Klaus Weber, Präsident des Deutschen Kanarien- und Vogelzüchter Bund e. V. (DKB).
Während der Betreuungszeit sind je nach Vogelart neben den üblichen Aufgaben wie Fütterung oder Reinigung des Käfigs noch weitere Dinge zu beachten. „Im Gegensatz zu vielen Kleinvogelarten brauchen Nymphensittiche und erst recht Papageien zusätzlich ihre menschlichen Sozialkontakte. Da kann es auch notwendig sein, eine halbe oder ganze Stunde täglich für Spiele und Körperkontakte einzuplanen“, führt Weber aus. „Es gibt auch Vögel, die zu bestimmten Zeiten beschäftigt oder gefüttert werden müssen. Daher sollte die Urlaubsbetreuung absolut zuverlässig sein.“
Auch bietet es sich an, vor dem Urlaub eine Checkliste anzulegen: Gibt es Besonderheiten, über die die Urlaubsbetreuung unbedingt Bescheid wissen muss, ist genügend Geld für etwaige Einkäufe vorhanden, liegen Adresse und Telefonnummer des Tierarztes für Notfälle bereit, wie ist der Halter im Urlaub zu erreichen?
Tierbetreuungsvertrag
Während Hunde am liebsten mit von der Partie sind, sollten Katzen, Kleintiere und Vögel besser nicht mit auf Tour gehen. Eine verlässliche Tierbetreuung ist dann wichtig. Damit jeder weiß, worauf es ankommt, ist ein Tierbetreuungsvertrag ein guter Weg, um Missverständnissen vorzubeugen.
Bringt man sein Tier in einer seriösen Tierpensionen unter, ist ein Betreuungs- oder auch Pensionsvertrag ganz selbstverständlich. „Aber auch, wenn Freunde oder Nachbarn das Tier bei sich zuhause kostenlos betreuen, ist ein solcher Vertrag sinnvoll“, sagt Marius Tünte vom Deutschen Tierschutzbund e.V. „Auf der Internetseite des Deutschen Tierschutzbundes kann man unter http://www.tierschutzbund.de/aktion/kampagnen/heimtiere/urlaubs-hilfe.html eine Vorlage für solch einen Betreuungsvertrag herunterladen.“
Der Vertrag klärt die rechtliche Lage und die Verantwortlichkeiten. Beispielsweise muss der Betreuer (im Juristendeutsch Halter genannt) nicht für Schäden, Verluste und Erkrankungen haften. Er darf das Tier tierärztlich behandeln lassen. Die Kosten trägt der Besitzer des Tieres. Der Besitzer ist außerdem verpflichtet, den Halter bei der Übergabe über Vorerkrankungen, bestehende Schutzimpfungen, Gewohnheiten und Eigenarten des Tieres zu unterrichten.
Am besten für die Tiere ist es, wenn auch während der Betreuung durch einen Tiersitter das Leben in gewohnten Bahnen verläuft. Damit der Betreuer seiner Verantwortung vollständig gerecht werden kann, sollte zusätzlich vermerkt werden, welche Aufgaben er übernehmen soll. Wie oft muss das Tier versorgt werden, welches Futter soll es bekommen? Wie sollte es beschäftigt werden und wie oft? Stehen Tierarztbesuche an oder muss das Tier regelmäßig Medikamente erhalten? Die Nummer des behandelnden Tierarztes nicht vergessen. Gibt es irgendwelche Besonderheiten, die beachtet werden müssen? Optimal wäre es, wenn sich Tier und Betreuer schon vor dem Urlaub des Eigentümers kennenlernen. Für Rückfragen und Notfälle sollte der Tiereigentümer die Telefonnummer, unter der er im Urlaub zu erreichen ist, hinterlassen.
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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