Steuerermäßigung für Erdgas wird verlängert
(ampnet/mue) - Das Bundeskabinett hat die Steuerermäßigung für Erdgas und Biomethan als Kraftstoff bis Ende 2026 verlängert. Die bisherige Regelung für komprimiertes Erdgas (Compressed Natural Gas / CNG) und Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas / LNG) ist zunächst bis 2018 befristet gewesen. Der ermäßigte Steuersatz für das so genanntes Autogas (Liquefied Petrol Gas / LPG) wird 2019 hingegen gestrichen. Derzeit liegt der Anteil von Erdgas und Biomethan am Kraftstoffabsatz nach Angaben der von...