Zuschüsse können bis zum 1. März 2020 beantragt werden
Stadt Schwabach fördert Sportvereine

In der Stadt Schwabach gibt es zahlreiche Sportvereine. Unter bestimmten Voraussetzungen können Fördergelder beantragt werden. | Foto: Sergey Novikov-stock.adobe.com (Symbolbild)
  • In der Stadt Schwabach gibt es zahlreiche Sportvereine. Unter bestimmten Voraussetzungen können Fördergelder beantragt werden.
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SCHWABACH (pm/vs) - Der Freistaat Bayern fördert unter bestimmten Voraussetzungen den außerschulischen Sport. Auch in Schwabach können bis 1. März Zuschüsse beantragt werden.

Dabei gibt es zwei Fördertöpfe. Zum einen die staatliche Sportförderung, die sich nach der Förderrichtlinie des Freistaates Bayern richtet und zum anderen die städtische Sportförderung nach der Richtlinie der Stadt Schwabach zur Förderung des Sports. Wer in den Genuss der staatlichen Förderung kommen will, muss folgende Kriterien erfüllen:
• Zuschussberechtigt sind gemeinnützige Vereine oder Sportabteilungen
• Sie müssen zudem im Vereinsregister Nürnberg für Schwabach oder in der Liste der privilegierten Schützengesellschaften eingetragen sein
• Außerdem ist eine Mitgliedschaft im Bayerischen Landessportverband oder im Bayerischen Sportschützenbund, alternativ im Oberpfälzer Schützenbund erforderlich
• Als Vereinszweck muss in der Satzung die Pflege des Sports oder einer bestimmten Sportart festgelegt sein
Für die städtische Förderung sind darüber hinaus noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen:
• Mitgliedschaft der bestreffenden Sportgruppe im Stadtverband der Schwabacher Turn- und Sportvereine e.V.
• Mindestbestand von 25 Aktiven
• Von den Mitgliedern müssen mindestens 50 Prozent ihren Wohnsitz in Schwabach haben
• Zuwendungen gibt es von der Stadt Schwabach für die Bereiche "Sportbetrieb", "Kosten für Übungsleiter" sowie "Unterhalt der Vereinssportanlagen"
Wichtig: Egal, um welchen Förderwunsch es geht, alle Anträge müssen bis spätestens 1. März 2020 im Schul- und Sportamt, Eisentraudstraße 2, Zimmer 1.03 vorliegen. Später oder unvollständig eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Je früher, desto besser
Und noch ein Tipp: Alle Anträge, die bis spätestens 21. Februar 2020 vorliegen, werden vom Schul- und Sportamt auf Vollständigkeit überprüft. Dann besteht noch die Möglichkeit, mit den Vereinen Rücksprache zu halten, wenn Unterlagen fehlen sollten. Weitere Infos gibt es im Internet

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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