Wichtiger Termin für Schwabacher Sportvereine
SCHWABACH - (pm/vs) - Sportvereine können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Zuschüsse für ihre Arbeit erhalten. Die Antragsfrist läuft bereits.
Anträge auf Zuschüsse zum Sportbetrieb können folgende Vereine bis spätestens zum 1. März im Schul- und Sportamt, Ludwigstraße 16, Zimmer Nr. 1.18 einreichen:
• gemeinnützige Vereine oder Sportabteilungen, die im Vereinsregister des Amtsgerichts Nürnberg für Schwabach oder in der Liste der privilegierten Schützengesellschaften eingetragen sind und
• Mitglied im Bayerischen Landessportverband oder im Bayerischen Sportschützenbund beziehungsweise Oberpfälzer Schützenbund sind und
• als Vereinszweck die Pflege des Sportes oder einer Sportart bestimmt haben.
Unvollständige oder nach der Frist eingehende Anträge dürfen nicht berücksichtigt werden. Antragsvordrucke sind in der Sportverwaltung sowohl in Papierform als auch auf elektronischem Weg ab sofort erhältlich.
Da erfahrungsgemäß einige Vereine versäumen, Anträge fristgerecht oder vollständig abzugeben, wird gebeten, den Antrag schon vor der Ausschlussfrist bis spätestens 19. Februar dem Schul- und Sportamt vorzulegen. So hat das Amt noch die Möglichkeit, sich in diesen Fällen mit den Vereinen in Verbindung zu setzen.
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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